Gemeindeverwaltung Nünchritz
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Lebenslagenführer

Eine Seite zurück  Zur Startseite  E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung
 
 

Lebenslagen-> Unternehmensgründung-> Sozialabgaben-> Betriebsnummer beim Betrieb...
Betriebsnummer beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit beantragen 


Wenn Sie als Arbeitgeber Arbeitnehmer beschäftigen wollen (auch bei geringfügiger Beschäftigung), benötigen Sie eine Betriebsnummer. Diese müssen Sie bei allen Meldungen an die Krankenkasse verwenden.

Der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in Saarbrücken vergibt Betriebsnummern auf Antrag. Sollten Sie spezielle Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Betriebsnummern-Service.



Zuständigkeit

Agentur für Arbeit



Ablauf

Sie können die Betriebsnummer beim Betriebsnummern-Service telefonisch, schriftlich oder elektronisch beantragen. Den Antrag kann für Sie auch Ihr Steuerberatungs- oder Buchführungsbüro stellen.


Folgende Daten müssen Sie angeben:

  • Firmenname (bei Einzelunternehmen: Name des Inhabers)
  • Rechtsform
  • Anschrift der Betriebsstätte, für die eine Nummer benötigt wird
  • Firmenanschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse
  • Name und Telefonnummer des Ansprechpartners in Ihrem Betrieb
  • Betriebsnummer des Hauptbetriebs, falls dieser die Meldungen zur Sozialversicherung vornimmt (Meldende Stelle)
  • genaue Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeit, die an der Betriebsstätte ausgeübt wird,
  • bei Verlegung des Betriebes: alte und neue Anschrift sowie die bereits zugeteilte Betriebsnummer

HINWEIS: Bestimmte Angaben zu Ihren Arbeitnehmern müssen Sie der Krankenkasse in verschlüsselter Form übermitteln (ausgeübte Tätigkeit, Stellung im Beruf, Ausbildung des Beschäftigten).

Eine aktuelle Hilfe dazu finden Sie auf der Internetseite des Betriebsnummern-Service:



Sonstiges

Denken Sie bitte daran, dem Betriebsnummern-Service auch betriebliche Veränderungen mitzuteilen. Dazu zählen:

  • Eröffnung weiterer Niederlassungen, Betriebsteile, Arbeitsstätten
  • Änderung der Anschrift oder Bezeichnung des Betriebes
  • Änderung des Schwerpunkts der Tätigkeit des Betriebes (Branchenänderung)
  • wenn die Meldungen für die Beschäftigten Ihres Betriebes künftig von einer anderen Stelle innerhalb des Unternehmens vorgenommen werden
  • Verlegung eines Betriebes
  • Übernahme eines Betriebes
  • Aufgabe oder Stilllegung des Betriebes


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit. 20.01.2014



 
© Gemeindeverwaltung Nünchritz      Impressum      Datenschutzerklärung  
Zur Druckansicht