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Lebenslagenführer

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Mittelstandsförderung, Industriebezogene und netzwerkunterstützende Projektaktivitäten (SAB) 
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach Teil B/I.2 der Mittelstandsrichtlinie (Industriebezogene und netzwerkunterstützende Projektaktivitäten), INA...


Der Freistaat Sachsen unterstützt Projektaktivitäten der Industrie mit der Zielrichtung Innovation, Transfer oder Internationalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) voranzutreiben.

Förderfähige Ausgaben

  • Projektmanagement zur Umsetzung und Begleitung von Projekten
  • Maßnahmen zur Konzeption, Organisation und Umsetzung von Fachsymposien und Fachtagungen

Ausgeschlossen ist die Förderung von Ausgaben für:

  • Aktivitäten im Zusammenhang mit allgemeinem Management von Netzwerken und Clustern

Konditionen

Art der Förderung:
nicht rückzahlbarer Zuschuss

Höhe:

  • bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • begrenzt auf EUR 100.000 pro Jahr begrenzt, in begründeten Einzelfällen auf EUR 200.000
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch die SAB besteht nicht.


Zuständigkeit
(keine Ortsauswahl erforderlich)


Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • gemeinnützige Industrieforschungseinrichtungen
  • Verbände und sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter
  • In Betracht kommen – unter besonderen Voraussetzungen – auch Technologie- und Gründerzentren sowie Träger der Zukunftsinitiativen.

Weitere Voraussetzungen

  • Ein Projekt kann nur gefördert werden, wenn eine größere Anzahl von KMU hiervon profitieren. In der Regel ist die Beteiligung von mindestens zehn KMU erforderlich.
  • Ungeachtet dessen können am Projekt auch weitere Partner (zum Beispiel Hochschulen oder Großunternehmen) beteiligt sein. Diese weiteren Partner dürfen jedoch keine dominierende Rolle bei der Projektdurchführung einnehmen. Von Dominanz ist dann auszugehen, wenn ein Projektpartner mehr als 50 % der Gesamtausgaben trägt.
  • Die Projekte müssen schlüssel- oder querschnittstechnologische Elemente aufweisen. Zu diesen zählen fortschrittliche Produktionstechnologien, neue Antriebssysteme, Leichtbau, neue Materialien und Mikro- oder Nanosysteme.
  • Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn, bei Antragstellung durch ein KMU, nicht mindestens 50 % der Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Projekt in diesem Unternehmen durchgeführt werden.
  • Die Laufzeit der Vorhaben darf zwei Jahre nicht überschreiten.


Ablauf

Nutzen Sie im ersten Schritt die Beratung durch die Mitarbeiter der SAB.

  • Zunächst muss durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr festgestellt werden, ob Ihr geplantes Vorhaben gefördert werden kann. Reichen Sie hierfür zunächst die vollständig ausgefüllte Projektskizze bei der SAB ein.
  • Nach positivem Votum seitens des Ministeriums können Sie den Förderantrag stellen.
  • Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online über Amt24 (Formulare & Online-Dienste) oder direkt über die SAB.
  • Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der SAB ein.
  • Nach der Prüfung durch die SAB erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.

Auszahlung

  • Zur Auszahlung benötigt die SAB von Ihnen den Beratungsbericht, den Beratungsvertrag, die Originalrechnung und den Zahlungsbeleg.
  • Nach der Verwendungsnachweisprüfung erhalten Sie den Zuschuss als Einmalzahlung auf das von Ihnen angegebene Konto.


Notwendige Unterlagen:
  • Antragsformulare
  • Dokumente und Nachweise


Bearbeitungsfristen:
  • Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens
    (Als Beginn des Vorhabens gilt der Abschluss eines zum Projekt gehörenden Liefer- oder Leistungsauftrages.)
  • Beginn des Vorhabens: bei Vorliegen des Zuwendungsbescheids oder der Zustimmung der SAB zum vorzeitigen Vorhabensbeginn
    (Bei Verletzung des Vorhabensbeginns ist eine Förderung ausgeschlossen.)


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
keine


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsische Staats­kanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 18.12.2014



 
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