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Mittelstandsförderung, Messen, Außenwirtschaft (SAB) 
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach Ziffer B/II.2 der Mittelstandsrichtlinie, Markterschließung und Prozessoptimierung...


Mit diesem Förderprogramm unterstützt der Freistaat Sachsen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, sich neue Märkte zu erschließen. Ziel ist es, den Bekanntheitsgrad und die Akzeptanz sächsischer Unternehmen und ihrer Erzeugnisse im In- und Ausland zu verbessern.

Für welche Vorhaben können Sie einen Zuschuss erhalten?

  • Teilnahmen an Auslandsmessen und internationalen Messen in Deutschland
  • Produktpräsentationen, die von Kommunen, Landkreisen, Kammern, Verbänden oder sonstigen Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter (Projektträger) organisiert werden
  • Teilnahmen an Symposien zur Erschließung ausländischer Märkte, falls die Veranstaltung nicht aus öffentlichen Mitteln unterstützt wird
  • Erstellung von Machbarkeits- oder begleitenden Studien über ökonomische und technische Fragen des Zielmarktes

Welche Ausgaben sind förderfähig?

bei der Teilnahme an Produktpräsentationen:

  • Miete der Ausstellungsfläche
  • Auf- und Abbau des Standes durch Dritte
  • Ausgaben für den Standbetrieb (Transport der Ausstellungsgüter, Dolmetscher und Werbematerialien), soweit diese die Ausgaben für Miete und Auf- und Abbau nicht übersteigen

bei der Erstellung von Studien:

  • das Nettohonorar des Auftragnehmers

Konditionen

Messen, Produktpräsentationen und Symposien:

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Pauschale)

Höhe

  • Auslandsmesse EUR 5.000
  • Inlandsmesse EUR 4.000
  • Auslandssymposium EUR 3.000
  • Inlandssymposium EUR 2.000

Machbarkeits- / begleitende Studien

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)

    Höhe

    • bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
    • Produktpräsentationen: bis maximal EUR 25.000
    • Studien: bis maximal EUR 75.000
Hinweise: Die Teilnahme an Messen, Produktpräsentationen oder Symposien ist insgesamt bis zu fünf Mal pro Kalenderjahr möglich, davon drei Mal im Inland (an der gleichen Messe bis zu vier Mal); ein Rechtsanspruch besteht nicht.


Zuständigkeit


Voraussetzungen

Antragsberechtigte:

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • bei Produktpräsentationen als Projektträger für die begünstigten Unternehmen: Kammern, Verbände und sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter

Weitere Voraussetzungen:

  • Sitz des Unternehmens in Sachsen
  • bei Produktpräsentationen: Konzept zur Erschließung des Auslandsmarktes (Internationalisierungskonzept)
  • bei Machtbarkeits-/begleitenden Studien: Nachweis der Beratung durch einen sächsischen Kontaktpartner, die deutsche Auslandskammer oder eine vergleichbare Institution auf dem Zielmarkt


Ablauf

Wünschen Sie einen Zuschuss für die Messeteilnahme, prüfen Sie zunächst bitte, ob die Veranstaltung in den Verzeichnissen gelistet ist (Listen siehe "Formulare & Online-Dienste"). Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB).

Machbarkeits- und begleitende Studien

Möchten Sie Machbarkeits- und begleitende Studien erstellen lassen, nehmen Sie vor Antragstellung eine Beratung bei dem sächsi­schen Kontaktpartner, der deutschen Auslandshandelskammer oder einer vergleichbaren Institution auf dem Zielmarkt wahr.

Ansprechpartner vermitteln Ihnen die

Antragstellung

  • Die Antragstellung ist zur Zeit noch nicht möglich.
  • Formulare und Merkblätter beziehen Sie zum gegebenen Zeitpunkt online über Amt24 (Formulare & Online-Dienste) oder über das SAB-Förderportal
  • Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen bei der SAB ein.
  • Die verantwortlichen SAB-Mitarbeiter prüfen Ihren Antrag.
  • Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
  • Ist Ihr Antrag bewilligt, zahlt Ihnen die SAB die Fördermittel auf Ihren Kostennachweis hin aus.


Notwendige Unterlagen:
  • ausgefülltes Antragsformular
  • bei Machtbarkeits-/begleitenden Studien: Nachweis einer vorgeschalteten Beratung; je Auszahlungsantrag ein Exemplar der Studie

Dokumente und Nachweise, die Sie darüber hinaus benötigen, sind in den Merkblättern zum Antrag aufgeführt. Im Zweifel fragen Sie bei der SAB nach.



Bearbeitungsfristen:

Beginnen Sie mit Ihrem Vorhaben bitte erst, wenn Ihnen die Bestätigung der SAB vorliegt. Sie können sich jedoch zu den Veranstaltungen anmelden, sobald Sie Ihren Förderantrag bei der SAB eingereicht haben.



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
für die Antragstellung: keine


Sonstiges
Informieren Sie sich auch über die Förderprogramme des Bundes:


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 18.12.2014




 
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