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Mittelstandsförderung, Betriebsberatung / Coaching (SAB), Antragstellung über Qualitätssicherer 
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach Teil B/I.3 der Mittelstandsrichtlinie, Wissenstransfer (Nr. 05082)...


Das Programm "Betriebsberatung / Coaching" ist im Freistaat Sachsen Kernbaustein der Beratungsförderung für kleine oder mittlere Unternehmen (KMU). Durch finanzielle Unterstützung profitieren Sie bei nahezu allen unternehmerischen Fragen vom Sachverstand kompetenter Berater und erhalten Hilfe zur Selbsthilfe. Nicht nur in der Anfangsphase kann das für den Erfolg Ihres Unternehmens entscheidend sein.

Zu welchen Themen können Sie sich beraten lassen?

  • Unternehmensführung
    (insbesondere zu betriebswirtschaftlichen, finanziellen, personellen, technischen und organisatorischen Problemen)
  • Erschließung ausländischer Märkte
    (soweit diese über die Standardleistungen der sächsischen Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und der Wirtschaftsförderung Sachsen hinausgehen)

Schwerpunkte der Förderung:

  • Strategieentwicklung / Strategisches Wachstum
  • Innovationsberatung
  • Marketing / Vertrieb
  • Außenwirtschaftsberatung
  • Optimierung betrieblicher Prozesse
  • Controlling und Managementinformationssysteme
  • Finanzierung
  • Personalentwicklung
  • Unternehmenssicherheit
  • Unternehmensnachfolge
  • Umweltbelange

Für welche Ausgaben können Sie Zuschüsse erhalten?

  • Honorarkosten für die Beratung
  • Ausgaben für die Qualitätssicherung
Hinweis:  Möchten Sie den Beratungsumfang und einen geeigneten Berater selbst ermitteln und damit auf die Beauftragung eines Qualitätssicherers verzichten, stellen Sie den Antrag direkt bei der SAB.

Konditionen

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss

Höhe

  • bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Direktverfahren)
  • bei Einbeziehung eines Qualitätssicherers: bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Höchstbetrag / Umfang

innerhalb eines Kalenderjahres Ausgaben bis zu EUR 16.000, bei den Schwerpunkten Außenwirtschaft und Unternehmensnachfolge bis zu EUR 20.000

  • Förderung für Beratungen, die sich inhaltlich nicht wesentlich voneinander unterscheiden: ein Mal innerhalb von drei Jahren
  • Bemessungsgrenze für ein Tagewerk: maximal EUR 700,00 netto (Tageshonorare von mehr als EUR 900,00 können nicht gefördert werden)

Weniger als 5 Tagewerke können nicht gefördert werden.

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.

Zuständige Stelle



Voraussetzungen

Antragsberechtigte:

Weitere Voraussetzungen

  • für Beratungen mit Schwerpunkt in den Bereichen Außenwirtschaft oder Umwelt: kostenfreie Erstberatung durch einen Außenwirtschafts- oder Umweltberater Ihrer zuständigen Kammer
  • Junge Unternehmen, bei denen die Gründung maximal zwei Jahre zurückliegt: vorherige Teilnahme am "Gründercoaching Deutschland"


Ablauf

Bevor Sie eine Beratungsförderung in Anspruch nehmen, nutzen Sie bitte die Standardleistungen der sächsischen Industrie- und Handelskammern (IHK) oder der Handwerkskammern.

  • Der Qualitätssicherer hilft Ihnen beispielsweise, Bedarf und Aufgaben einer Beratung zu ermitteln, kalkuliert Dauer und Kosten.
  • Ihr Qualitätssicherer unterstützt Sie beim Ausfüllen der Antragsformulare und der Zusammenstellung weiterer Unterlagen.
  • Der Qualitätssicherer leitet den Antrag mit seiner Stellungnahme und den nötigen Unterlagen an die SAB weiter.
  • Bei einer Förderzusage beauftragt der Qualitätssicherer im Einverständnis mit Ihnen den Berater oder die Beraterin (oder das Beratungsunternehmen).
  • Der Qualitätssicherer kontrolliert die Beratung hinsichtlich Qualität, Umfang, Termin und Wirkung.
Falls Sie keinen Qualitätssicherer einbeziehen, stellen Sie den Antrag direkt bei der SAB.


Notwendige Unterlagen:
  • vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformulare
  • junge Unternehmen bis 2 Jahre nach Gründung: Nachweis der Teilnahme am "Gründercoaching Deutschland"
  • bei Schwerpunkt Außenwirtschaft/Umwelt: Nachweis der Erstberatung durch Außenwirtschafts-/Umweltberater der Kammern
  • Stellungnahme des Qualitätssicherers

Welche Nachweise und Belege darüber hinaus nötig sind, entnehmen Sie bitte dem Antragsformular. Auskunft dazu erhalten Sie auch bei Ihrem Qualitätssicherer oder der SAB.



Bearbeitungsfristen:

Starten Sie mit Ihrem Vorhaben bitte erst, wenn Ihnen der Zuwendungsbescheid der SAB vorliegt oder deren Zustimmung zum vorzeitigen Beginn.

Achtung! Als Beginn gilt der Abschluss eines Beratervertrages.


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Antragstellung: kostenlos


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 25.09.2014



 
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