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Wenn Sie innerhalb des EU-Gemeinschaftsgebietes Waren ausliefern oder erwerben beziehungsweise Dienstleistungen ausführen oder empfangen möchten, benötigen Sie zusätzlich zur Steuernummer eine sogenannte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt die Nummer auf Antrag an Unternehmen, die in Deutschland umsatzsteuerlich registriert sind.
Möchten Unternehmen mit Sitz im Ausland die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Deutschland beantragen, müssen sie sich zunächst bei einem deutschen Finanzamt registrieren lassen.
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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Bundeszentralamt für Steuern
Zuständigkeit
Ablauf
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) beantragen Sie oder Ihre steuerliche Vertretung (Steuerkanzlei) schriftlich oder im Online-Verfahren bei der zuständigen Stelle. Die USt-IdNr. wird Ihnen schriftlich mitgeteilt (auch im Falle der steuerlichen Vertretung erhalten nur Sie den Bescheid).
Online-Antrag
Rufen Sie das Online-Formular auf, füllen Sie die Eingabefelder vollständig aus und folgen Sie den weiteren Anweisungen.
Schriftlicher Antrag per Post oder Fax
Senden Sie ein formloses Schreiben an die zuständige Stelle, in dem Sie um Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bitten. Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Ihr Namen und Ihre Anschrift
- Ihr zuständiges Finanzamt
- Ihre Steuernummer, unter der Sie umsatzsteuerlich geführt werden
Sie haben noch keine Steuernummer?
Sollte Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt noch keine Steuernummer erteilt haben, unter der Sie umsatzsteuerlich geführt werden, melden Sie sich dort, um beide Nummern gemeinsam zu beantragen.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- § 27a Umsatzsteuergesetz (UStG) – Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 08.01.2015