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Reisepass ändern lassen (Wohnort)
Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde zugezogen sind, müssen Sie unverzüglich die Angaben zum Wohnort im Reisepass ändern lassen.
Zuständigkeit
Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Voraussetzungen
Sie sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit Ihrem neuen Wohnsitz gemeldet.
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Anmeldung bei der Meldebehörde (Umzug in eine andere Gemeinde)
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Ablauf
Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor, um Ihren neuen Wohnort in den Reisepass eintragen zu lassen.
Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.
Notwendige Unterlagen:
- Reisepass
- aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)
Bearbeitungsfristen:
unverzüglich nach der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
keine
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- § 1 Paßgesetz (PaßG) – Passpflicht
- § 5 Paßgesetz (PaßG) – Gültigkeitsdauer
- § 15 Paßgesetz (PaßG) – Pflichten des Inhabers
- § 15 Passverordnung (PassV) – Gebühren
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei. 10.09.2014