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Lebenslagen-> Umzug-> Adressänderung beim Renten ...
Adressänderung beim Renten Service (Rentenempfänger) 

ZuständigkeitAblaufKosten

Wenn Sie eine Rente gesetzliche Rente beziehen, müssen Sie jede Adressänderung dem Renten Sevice der Deutschen Post mitteilen.



Zuständigkeit


Ablauf

Die Mitteilung an den Renten Service können Sie schriftlich (formlos) oder online mit der  Renten Service, Änderungsmitteilung erledigen. Geben Sie dabei bitte auch Ihre alte Adresse und Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie beispielsweise auf Ihrem Sozialversicherungsausweis.

Sollte sich mit Ihrem Umzug auch Ihre Bankverbindung geändert haben, teilen Sie dies bitte ebenfalls unverzüglich der Rentenversicherung mit.

HINWEIS: Wenn Sie bereits eine Rente beziehen, kann sich ein Umzug insbesondere in den beiden folgenden Fällen auf Ihre Rentenhöhe auswirken. Nehmen Sie deshalb rechtzeitig Kontakt mit Ihrer zuständigen Geschäftsstelle auf, um sich beraten zu lassen:

  • Umzug ins Ausland (jede Rentenart)
  • Umzug von den alten in die neuen Bundesländer (nur bei Rente wegen Todes: Erziehungs-, Waisen- Witwen- und Witwerrenten)


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

keine



Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 20.01.2014


 
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