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Lebenslagen-> Heirat-> Nach der Heirat-> Namensänderung nach der Heirat-> Rundfunkbeitrag, Änderungsm...
Rundfunkbeitrag, Änderungsmitteilung 


Wenn Sie umziehen, sich Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert, teilen Sie dies bitte dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit.

Mehr zum Thema:



Zuständigkeit


Voraussetzungen

Eine Änderung ist eingetreten, insbesondere:

  • Adressänderung
  • Namensänderung
  • neue Kontoverbindung
  • andere Zahlungsweise


Ablauf

Änderungen können Sie derzuständigen Stelle schriftlich mit dem vorgeschriebenen Formular mitteilen.



Notwendige Unterlagen:

keine



Bearbeitungsfristen:

Die Änderungen müssen Sie unverzüglich anzeigen.



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

Änderung: gebührenfrei



Sonstiges

Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 13.01.2015




 
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