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Adressänderung an der Hochschule
Wenn Sie an einer Hochschule eingetragen (immatrikuliert) sind und sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie dies der Hochschule mitteilen.
Ablauf
Für die Mitteilung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Sie können die Änderung in der Regel persönlich im Studierendensekretariat, per Post oder E-Mail bekannt geben. Die Hochschule darf jedoch die Vorlage des Personalausweises verlangen, so dass Sie in diesem Fall persönlich erscheinen müssen.
Wenn Sie einen Studierendenausweis in Form einer Chipkarte besitzen, können Sie die Änderung an manchen Hochschulen im Studierendensekretariat selbst vornehmen.
Hinweis: Da die Hochschulen in diesem Bereich nicht einheitlich verfahren, ist es sinnvoll, dass Sie die für Ihre Hochschule geltenden Bestimmungen auf deren Internetseiten nachlesen.
Notwendige Unterlagen:
Wenn von der Hochschule eine persönliche Vorsprache verlangt wird, müssen Sie in der Regel
- Ihren Studierendenausweis und
- Ihren geänderten Personalausweis (mit neuer Adresse)
mitbringen.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
keine
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- § 14 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) – Verarbeitung personenbezogener Daten)
- § 8 Sächsische Studentendatenverordnung (SächsStudDatVO) – Mitteilungspflichten
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. 21.08.2014