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Sie möchten, dass Ihr Sohn oder Ihre Tochter in den Kindergarten geht? Günstig für den Tagesablauf in Ihrer Familie ist es sicher, wenn die Einrichtung nicht zu entfernt von der Wohnung oder dem Arbeitsplatz liegt. In größeren Städten können Sie Kindergärten aller Träger aus einer Liste auswählen, die sie kostenlos in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhalten.
Nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Einrichtung auf. Fragen Sie nach dem Angebot an Betreuungsplätzen und nach den inhaltlichen Schwerpunkten.
Die Anmeldung erfolgt generell beim Träger der Einrichtung, für gemeindeeigene Kindergärten etwa bei der Gemeinde, für Einrichtungen freier Träger über die Einrichtung bei der Geschäftsführung des jeweiligen Trägervereins.
Zuständigkeit
Leitung der Kindertagesstätte oder die Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Voraussetzungen
- physische und psychische Gesundheit
Ablauf
Suchen Sie sich einen passenden Kindergarten aus. In größeren Städten und Gemeinden erhalten Sie im Rathaus eine kostenlose Übersicht.
- Fragen Sie vor Ort nach, ob die Einrichtung für Ihr Kind in Frage kommt.
- In größeren Städten können Sie ihre Kinder für mehrere Kindergärten vormerken lassen. Der kommunale Träger ermittelt, in welcher der aufgeführten Einrichtungen noch ein Platz zur Verfügung steht. In jeder Einrichtung haben Kinder Vorrang, deren ältere Geschwister dort schon betreut werden.
- Lassen Sie Ihren Sprössling vor Betreuungsbeginn von einem Kinderarzt oder einer Kinderärztin untersuchen und bitten Sie um ein Attest.
- Die Leitung der Kindereinrichtung benötigt von Ihnen das Gesundheitszeugnis und den Impfnachweis.
- Vor der Aufnahme in eine Einrichtung schließt der Träger mit den Eltern einen Betreuungsvertrag ab. Er enthält rechtliche Vereinbarungen und regelt insbesondere die tägliche Betreuungsdauer.
Notwendige Unterlagen:
- ärztliches Attest
- Impfnachweise
Bearbeitungsfristen:
Unabhängig vom Träger: Anmeldung in der Regel sechs Monate vor gewünschtem Betreuungsbeginn. Kurzfristige Anmeldung ist möglich, wenn ein Platz frei ist.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Elternbeitrag in Sachsen: mindestens 20, höchstens 30 Prozent der Betriebskosten. Die genaue Höhe legt der Gemeinde- oder Stadtrat in einer Satzung fest.
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 31.07.2014