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Rundfunkbeitrag, Abmeldung der Wohnung 


Wenn für Sie die Rundfunkbeitragspflicht wegfallen sollte und Sie bisher Rundfunkbeitrag oder Rundfunkgebühren gezahlt haben, sollten Sie sich beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice abmelden.



Zuständigkeit


Voraussetzungen

Eine Abmeldung müssen Sie nur vornehmen, wenn Sie bisher den Rundfunkbeitrag zahlen und die Beitragspflicht für Sie entfällt.

Die Beitragspflicht entfällt, wenn Sie

  • in einer Lebensgemeinschaft oder als sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben,
  • in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden oder
  • aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben oder erlangen.


Ablauf

Eine Abmeldung müssen Sie der zuständigen Stelle schriftlich mitteilen. Verwenden Sie hierfür bitte das vorgeschriebene Formular.



Notwendige Unterlagen:
  • Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
  • Meldebescheinigung
  • sofern erforderlich:
    • Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
    • Vollmacht oder Betreuungsvollmacht


Bearbeitungsfristen:

Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in welchem der Grund für die Abmeldung eintritt – jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem Sie dies mitgeteilt haben.



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

Abmeldung: gebührenfrei



Sonstiges

Der Rundfunkbeitrag hat zum 01.01.2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24



 
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