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Nachsendeauftrag der Deutschen Post 

ZuständigkeitAblaufFristenKostenSonstiges

Damit Sie auch in der neuen Wohnung Ihre Post gleich zugestellt bekommen, können Sie die Deutsche Post AG mit der Nachsendung beauftragen. Ihre Briefe (und auf Wunsch auch Pakete und Päckchen) werden dann an die neue Adresse weitergeleitet.

Als Service gibt die Deutsche Post AG Ihre neuen Adressdaten automatisch an andere Postdienstleister weiter, sofern Sie dem nicht ausdrücklich widersprechen.

Der Nachsendeservice gilt für alle im Auftrag genannten Personen Ihres Haushalts. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Sendungen nachgesandt werden können – Zeitschriften und Zeitungen zum Beispiel nicht.

Mehr zum Thema:

  • Nachsendeservice
    Deutsche Post AG


Zuständigkeit


Ablauf

Den Post-Nachsendeauftrag können Sie über verschiedene Wege auslösen:

  • Gehen Sie in eine Filiale oder einen Verkaufspunkt der Deutschen Post AG, füllen Sie das Formular "Auftrag zur Nachsendung von Briefsendungen" aus und geben Sie es direkt vor Ort ab.
  • Nutzen Sie den Online-Service der Deutschen Post AG:
    • Nachsendeservice
      Deutsche Post AG


Bearbeitungsfristen:

Den Nachsendeservice sollten Sie zwei bis drei Wochen vor dem geplanten Nachsendestart beauftragen, spätestens jedoch bis fünf Werktage vorher.

Der Auftrag für die Nachsendung kann für sechs oder zwölf Monate erteilt werden.



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
  • Privatkunden für 6 Monate: EUR 15,20
  • Privatkunden für 12 Monate: EUR 25,20
  • Geschäftskunden für 6 Monate: EUR 30,20
  • Geschäftskunden für 12 Monate: EUR 50,20


Sonstiges
TIPP: Sehen Sie Ihre nachgesandte Post durch und informieren Sie die Absender, die noch an Ihre alte Anschrift geschrieben haben, über Ihre neue Adresse.


Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die Deutsche Post AG. 20.01.2014


 
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