Gemeindeverwaltung Nünchritz
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Anmeldung bei der Meldebehörde (Umzug innerhalb der Gemeinde) 


Ziehen Sie innerhalb Ihrer Gemeinde um, müssen Sie Ihrer Gemeinde innerhalb von zwei Wochen Ihre neue Adresse mitteilen (Ummeldung).


TIPP: Nehmen Sie Ihren Personalausweis mit, um ihn bei der Ummeldung in Ihrer Gemeinde aktualisieren zu lassen. Eine Aktualisierung des Reisepasses ist nicht nötig, da im Pass der Wohnort, aber keine Anschrift eingetragen ist.


DETAILS:



Zuständigkeit

Meldebehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung



Ablauf

Bei einem Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Sie müssen diesen persönlich abgeben oder eine andere geeignete Person damit beauftragen.

Den Vordruck erhalten Sie online in Amt24 (soweit von der zuständigen Stelle angeboten) oder in Papierform bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

FORMULAR:

  • Anmeldung – Wohnungswechsel innerhalb derselben Gemeinde
    Liste "Formulare & Online-Dienste"´oben rechts in der Randspalte – nach Ortsauswahl


Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen und die Daten direkt entgegen genommen werden, wenn Sie persönlich bei der Behörde erscheinen. Sie müssen dann auf einem Ausdruck der Meldebehörde die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen.

Familienangehörige und Angehörige einer Lebenspartnerschaft sollen, wenn sie am gleichen Tag von einer gemeinsamen Wohnung in eine neue gemeinsame Wohnung umziehen, einen Meldeschein gemeinsam verwenden. Es können bis zu vier Personen gleichzeitig darauf eingetragen werden, bei mehr Personen muss ein weiterer Meldeschein benutzt werden.

Im Anschluss an die erfolgte Ummeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.


Wenn Ihre Gemeinde für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet hat, können Sie sich auch über diesen Zugang anmelden. Sie benötigen dazu eine sogenannte qualifizierte elektronische Signatur nach dem Siganturgesetz (SigG). Sollten Sie aus dem Ausland zuziehen oder anstelle Ihres Namens ein Pseudonym in Ihrer elektronischen Signatur verwenden, können Sie diese Möglichkeit jedoch nicht nutzen und müssen wie oben beschrieben vorgehen.



Notwendige Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
    • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).



Bearbeitungsfristen:

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen ummelden.



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.



Sonstiges

Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu EUR 500 geahndet werden kann.



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:

  • § 10 Sächsisches Meldegesetz (SächsMG) – An- und Abmeldung
  • § 13 SächsMG – Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
  • § 14 SächsMG – Sonstige Pflichten
  • § 35 SächsMG – Ordnungswidrigkeiten


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 17.12.2012



 
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