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Alle Grundschülerinnen und Grundschüler erhalten in der 4. Klasse eine Bildungsempfehlung, im Schuljahr 2014/15 am 27.02.2015. In dieser wird entweder die Fortsetzung der Schullaufbahn an einer Oberschule oder an einem Gymnasium empfohlen.
Der Wechsel von einem Gymnasium, einer Förderschule oder einer anderen Oberschule ist daneben auch möglich.
Schulen der Schulart Mittelschule führen seit dem Schuljahr 2013/14 die Bezeichnung Oberschule. Die Oberschule ist jedoch keine neue Schulart. Sie ist vielmehr als Weiterentwicklung der Mittelschule zu verstehen, die auch künftig Haupt- und Realschulbildungsgang unter einem Dach vereint.
Der neue Name drückt aus, dass die Oberschule als "Mittelschule plus" noch stärker als bisher auf individuelle Förderung, Leistungsorientierung, Durchlässigkeit und Anschlussfähigkeit setzt. An der Bezeichnung der Schulart Mittelschule hat sich in Übereinstimmung mit dem geltenden Schulgesetz bisher noch nichts geändert.
Zuständigkeit
Sie melden Ihr Kind an einer Oberschule Ihrer Wahl an. Oberschulen in Ihrer Nähe finden Sie in der Schuldatenbank des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (Suche von Einrichtungen).
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Sächsische Schuldatenbank
Auswahl nach Städten und Gemeinden
Voraussetzungen
Wechsel von der Grundschule an die Oberschule
- Bildungsempfehlung für die (Schulart) Mittelschule oder das Gymnasium
- Entscheidung des Schulleiters über die Aufnahme
Wechsel von der Förderschule an die Oberschule
Wechsel von einem Gymnasium oder einer anderen Oberschule an die Oberschule
- Entscheidung des Schulleiters über die Aufnahme
Ablauf
Die Eltern melden Ihre Kinder an der Oberschule an. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft der Schulleiter der Schule, an die gewechselt wird.
Vor dem Anmeldetermin laden Oberschulen und Grundschulen zu Informationsveranstaltungen ein. Dabei wird über die Schulabschlüsse der Oberschule sowie weiterführende Bildungsmöglichkeiten informiert. Außerdem werden Wahlpflichtbereich und außerunterrichtliche Angebote der Oberschule vorgestellt.
Kinder, die eine Bildungsempfehlung für die (Schulart) Mittelschule erhalten haben, aber eine Eignungsprüfung für das Gymnasium anstreben, müssen zunächst an der Oberschule angemeldet werden. Teilen Sie diese Absicht der Schulleitung bitte bei der Anmeldung mit.
Notwendige Unterlagen:
In der Regel genügt ein formloser Antrag, informieren Sie sich aber besser bereits im Vorfeld bei der Schulleitung über die Formalitäten der Antragstellung. Mit dem Aufnahmeantrag müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- das zuletzt erstellte Zeugnis oder die zuletzt erstellte Halbjahresinformation der zuvor besuchten Schule
- die Bildungsempfehlung
- eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde
Bei der Anmeldung werden folgende Daten aufgenommen:
- Name und Vorname der Eltern und des Schülers
- Geburtsdatum und Geburtsort des Schülers
- Geschlecht des Schülers
- Anschrift der Eltern und des Schülers
- Telefonnummer, Notfalladresse
- Staatsangehörigkeit des Schülers (mit Einwilligung der Eltern)
- Religionszugehörigkeit des Schülers (mit Einwilligung der Eltern)
- Datum der Ersteinschulung sowie Angaben zur bisherigen Schullaufbahn (mit Einwilligung der Eltern)
- durch dafür qualifizierte Lehrer oder Schulpsychologen festgestellte Teilleistungsschwächen, Art und Grad einer Behinderung und chronische Krankheiten, soweit sie für den Schulbesuch von Bedeutung sind (mit Einwilligung der Eltern)
Bearbeitungsfristen:
Kinder, die von der Grundschule an die Oberschule wechseln, müssen für das Schuljahr 2015/16 bis zum 06.03.2015 angemeldet werden. Einen Bescheid über die Aufnahme an einer Oberschule sollen Sie am 01.06.2015 erhalten.
Einen Wechsel vom Gymnasium zur Oberschule müssen Sie sofort nachdem die Halbjahresinformation oder das Zeugnis ausgegeben wurde, beim Schulleiter der Oberschule beantragen.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Die Anmeldung und der Besuch einer öffentlichen Oberschule sind für Sie kostenfrei. Über die Kosten des Besuchs einer Schule in freier Trägerschaft informieren Sie sich bitte an dieser Schule.
Sonstiges
Wenn Sie nicht sicher sind, welches der richtige Schultyp für Ihr Kind ist oder wenn Sie Fragen zu den Bildungsschwerpunkten von Oberschule und Gymnasium und zur weiteren schulischen Bildung Ihres Kindes haben, können Sie eine Schullaufbahnberatung in Anspruch nehmen. Die Lehrer und Beratungslehrer an Grundschule, Oberschule und Gymnasium stehen Ihnen dafür gern zur Verfügung.
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- § 5 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Mittel- und Abendmittelschulen im Freistaat Sachsen (Schulordnung Mittel- und Abendmittelschulen, SOMIA) – Anmeldung
- § 6 SOMIA – Aufnahme von Schülern
- § 7 SOMIA – Bildungsberatung
- § 8 SOMIA – Schulwechsel an eine andere Mittelschule
- § 10 SOMIA – Schulwechsel an ein Gymnasium
- § 6 Abs. 3, § 8, Abs. 2 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über allgemeinbildende Gymnasien und die Abiturprüfung im Freistaat Sachsen (Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung, SOGYA) – Aufnahmebedingungen/Ausnahmeregelungen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 19.08.2014