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Adressänderung im Jagdschein
Wenn Sie umziehen, sollten Sie die Adresse in Ihrem Jagdschein ändern lassen.
Zuständigkeit
Ordnungsbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
Ablauf
Die Adressänderung in Ihrem Jagdschein können Sie persönlich oder schriftlich beantragen. Wenn Sie einen Dritten damit beauftragen, muss dieser eine Vollmacht von Ihnen vorlegen.
HINWEIS: Sie können die Adressänderung auch bei der nächsten Jagdscheinverlängerung vornehmen lassen, wenn diese in Kürze anstehen sollte.
Notwendige Unterlagen:
- geänderter Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
- Jagdschein
- bei Verlängerung des Jagdscheins: Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Für die Adressänderung fallen in der Regel keine Gebühren oder Kosten an.
Sonstiges
MEHR ZU DIESEM THEMA:
- Wild und Jagd
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft - Jagd im Freistaat Sachsen
Landesjagdverband Sachsen e. V.
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- § 16 Sächsisches Jagdgesetz (SächsJagdG) – Jagdschein, Jägerprüfung, Falknerprüfung
Freigabevermerk
Sächsisches Staatministerium für Umwelt und Landwirtschaft. 11.12.2013