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Wenn Sie als Studienbewerber oder -bewerberin aus einem Mitgliedsstaat der EU oder einem der Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – Island, Liechtenstein, Norwegen – kommen, stellen Sie Ihren Zulassungsantrag direkt bei der Hochschule, an der Sie später das Studium aufnehmen möchten – dies gilt für alle Studiengänge.
Zuständigkeit
Die Hochschule Ihrer Wahl
Voraussetzungen
- ein der deutschen Hochschulreife ("Hochschulzugangsberechtigung") gleichwertiger Bildungsstand: durch Nachweise oder Feststellungsprüfung
- Sprachkenntnisse
- Erfüllung hochschulspezifischer Anforderungen
Ablauf
Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt schriftlich.
- Fordern Sie den Antrag auf Immatrikulation und alle weiteren Bewerbungsunterlagen bei der zuständigen Stelle der jeweiligen Hochschule (die Online-Formulare stehen meistens auch zum Download im Internet).
- Füllen Sie den Antrag vollständig aus und fügen Sie die erforderlichen Nachweise bei.
- Den Antrag reichen Sie gemeinsam mit allen Unterlagen bei der zuständigen Stelle der Hochschule ein, die über die Zulassung entscheidet. Achten Sie auf die fristgemäße Zustellung.
- Nachdem die Hochschule über Ihre Zulassung entschieden hat, erhalten Sie einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid.
Zulassungsbescheid
Der Bescheid enthält Angaben über die Fristen für Annahme des Studienplatzes und die Einschreibung (Immatrikulation) an der Hochschule.
Ablehnungsbescheid
Sie erfahren, auf welcher Rangposition nach Durchschnittsnote und Wartezeit Sie sich befinden und erhalten Angaben zum Nachrückverfahren. Durch das Nachrückverfahren besteht die Möglichkeit, dass Sie trotz einer Ablehnung kurzfristig einen Studienplatz erhalten. Dies ist dann der Fall, wenn Bewerber, die eine Zulassung bekommen, diese nicht in Anspruch nehmen.
Notwendige Unterlagen:
- Abschlüsse, die im Herkunftsland ein Hochschulstudium ermöglichen (zum Beispiel Matura, Baccalaureat, School-Leaving-Certificate, General-Certificate of Education GCE), einschließlich der zugehörigen Listen mit Einzelnoten
- erworbene Hochschul- oder Universitätszeugnisse (auch von Colleges, Akademien) einschließlich der zugehörigen Listen mit Einzelnoten
- Bescheinigungen beziehungsweise Zeugnisse (einschließlich Notenliste) über im Ausland bestandene Hochschulaufnahmeprüfungen und – soweit vorhanden – Immatrikulations- oder Studienbescheinigungen
- Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache, sofern die Bewerbung nicht ausschließlich für einen englischsprachigen Studiengang erfolgt
- eine Darstellung des bisherigen Werdegangs mit einer vollständigen tabellarischen Übersicht über die bisherige Ausbildung
Bearbeitungsfristen:
Der Zulassungsantrag muss rechtzeitig innerhalb der Bewerbungsfrist vorliegen. Wenden Sie sich daher frühzeitig an das Akademische Auslandsamt der Hochschule, an der Sie studieren möchten und informieren Sie sich dort über die entsprechenden Kosten und Fristen.
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG)
- Sächsisches Hochschulzulassungsgesetz (SächsHZG)
- Sächsische Studienplatzvergabeverordnung (SächsStudPlVergabeVO)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. 21.08.2014