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Studierende aller Nationalitäten können sich um ein Deutschlandstipendium bewerben. Die Förderung ist insbesondere für begabte und leistungsstarke Studienbewerberinnen und Studienbewerber, aber auch für Studierende in fortgeschrittenen Semestern gedacht. Neben schulischen Leistungen sollen sowohl soziales und gesellschaftliches Engagement als auch besondere persönliche Leistungen berücksichtigt werden.
Das Stipendium wird unabhängig von anderen Leistungen, wie beispielsweise dem BAföG oder dem Einkommen der Eltern, gezahlt. Im Gegensatz zu anderen Leistungen, braucht das Stipendium nicht zurückgezahlt werden. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden monatlich mit einem Beitrag in Höhe von EUR 300,00 unterstützt.
Finanziert wird das Stipendium zu gleichen Teilen aus Mitteln des Bundes und privater Förderer, insbesondere aus der Wirtschaft. Ziel ist es, eine neue Stipendien- und Förderungskultur in Deutschland zu etablieren.
Mehr zu diesem Thema:
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www.deutschland-stipendium.de
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Zuständigkeit
Hochschulen, die das Deutschlandstipendium anbieten
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Hochschulen mit Deuschlandstipendium in Sachsen
www.deutschland-stipendium.de
Voraussetzungen
Sie erbringen herausragende Leistungen in der Ausbildung und sind in besonderem Maße sozial engagiert.
Berücksichtigt werden unter anderem:
- Ihre Noten aus der Hochschulreife oder bereits erbrachte Leistungen in Ihrem Studium
- Ihr Engagement in Verein, Politik oder Kirche
- Ihr privates Umfeld, wie besondere biografische Hindernisse, die Erziehung Ihrer eigenen Kinder oder die Pflege von Angehörigen sowie Ihre Mitarbeit im elterlichen Betrieb
Bei der Vergabe des Deutschlandstipendiums zählen nicht nur Ihre schulischen Leistungen, Ihre gesamte Persönlichkeit soll hier mit einbezogen werden!
Wenn Sie bisher keine materielle Förderung eines Begabtenförderungswerkes erhalten, die über EUR 30,00 pro Monat liegt, können Sie sich für das Deutschlandstipendium bewerben.
Ablauf
Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine Auswahlkommission Ihrer Hochschule beziehungsweise Ihrer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte. Diese setzt sich aus Mitarbeitern der Hochschule selbst und – falls von der Hochschule vorgesehen – Förderern des Stipendiums aus der Privatwirtschaft zusammen.
Wird das Stipendium bewilligt, erhalten Sie die Förderung über zwei Semester. Danach prüft die Hochschule erneut, ob die Voraussetzungen für das Stipendium noch erfüllt sind und das Stipendium verlängert werden kann – im Idealfall bis zum Ende der Regelstudienzeit. Einen Rechtsanspruch auf ein Stipendium oder dessen Fortzahlung gibt es jedoch nicht.
Bearbeitungsfristen:
Informationen über den Bewerbungszeitraum finden Sie auf den Internetseiten Ihrer Hochschule beziehungsweise Ihrer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte.
Sonstiges
Die Studienmittel werden je zur Hälfte vom Bund und von privaten Spendern erbracht. Unternehmen, Stiftungen, Alumni oder auch Privatpersonen, die sich über eine Hochschule an der Förderung junger Talente beteiligen, können sich auf den Seiten der Hochschulen und unter www.deutschland-stipendium.de als Förderer präsentieren.
Des Weiteren werden Förderer mit Steuerentlastungen belohnt. Näheres dazu regelt § 10b Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes.
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (Stipendienprogramm-Gesetz, StipG)
- Verordnung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes (Stipendienprogramm-Verordnung, StipV)
- § 10b Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) – Steuerbegünstigte Zwecke
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. 07.08.2014