Lebenslagen-> Studium-> Studienfinanzierung-> Nebenjob, BAföG, Darlehen, ...-> Studienkredit (KfW)
Studierende können neben anderen finanziellen Unterstützungen den Studienkredit der KfW nutzen. Dieses langfristige Darlehen soll helfen, die Lebenshaltungskosten während des Studiums zu bestreiten.
Wie bei jedem Darlehen sollte bei der Entscheidung vorab der genaue persönliche Bedarf ermittelt und die folgende finanzielle Belastung berücksichtigt werden.
Weitere Informationen:
- KfW-Studienkredit
- Bedarfsrechner für Studierende
KfW Bankengruppe
Konditionen
Kredithöhe
- monatlicher Auszahlungsbetrag: wählbar zwischen EUR 100 und 650
- Anpassung des monatlichen Darlehensbetrags an die individuellen Bedürfnisse jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober möglich
- maximale Darlehenshöhe bei Finanzierung von
- 14 Semestern: EUR 54.600 (14 Semester x 6 Monate x EUR 650)
- 10 Semestern: EUR 39.000 (10 Semester x 6 Monate x EUR 650)
- 6 Semestern: EUR 23.400 (6 Semester x 6 Monate x EUR 650)
Zinssatz
- variabler Zinssatz (Festlegung zum 1. April und 1. Oktober für jeweils ein halbes Jahr auf Basis des 6-Monats-EURIBOR)
- zur Kalkulierbarkeit des Zinsrisikos Festlegung eines Maximalzinssatzes für eine Dauer von 15 Jahren ab Vertragsabschluss
- KfW-Studienkredit: Zinssätze, Zinszahlung, Zinsaufschub
- KfW-Studienkredit: Tilgungsrechner
KfW Bankengruppe
Laufzeit
- flexible Gestaltung der gesamten Darlehenslaufzeit, bestehend aus
Auszahlungs-, Karenz- und Tilgungsphase - maximale Gesamtlaufzeit:
- Erst- und Zweitstudium: 33 Jahre und 11 Monate
- Postgraduale Studiengänge: 29 Jahre und 11 Monate
Außerplanmäßige Tilgung
- Der Kredit kann in jeder Phase, auch bei einer Festzinsvereinbarung, vorzeitig ganz oder teilweise zurückgezahlt werden, ohne dass dafür zusätzliche Kosten anfallen.
- Außerplanmäßige Tilgungen sind in Teilbeträgen ab EUR 100 jeweils zum 1. April und 1. Oktober möglich und müssen bis zum 15. März beziehungsweise 15. September im Online-Kreditportal der KfW beauftragt werden.
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Online-Kreditportal
KfW Bankengruppe
-
Online-Kreditportal
Sicherheiten
keine
- Nebenjob, BAföG, Darlehen, Beihilfen
Amt24-Informationen
Zuständigkeit
- Vertriebspartner KfW-Studienkredit
Vertriebspartnersuche im Portal der KfW Bankengruppe
Voraussetzungen
Studium
Mit dem Studienkredit können die Lebenshaltungskosten für folgende Studienangebote finanziert werden:
- grundständiges Erststudium
- Zweitstudium (weiteres grundständiges Studium)
- Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium (postgraduales Studium)
- Master (postgraduales Studium)
- Promotion
Die Förderung ist unabhängig vom gewählten Studienfach. Auch Fernstudiengänge sind möglich.
Auslandssemester können gefördert werden, wenn die Immatrikulation an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland weiterbesteht.
Die Förderung kommt nicht in Frage für:
- Studiengänge an Berufsakademien
- vollständig im Ausland absolvierte Studiengänge
Studierende
Studierende können – unabhängig von ihrem Einkommen und dem ihrer Eltern – den Studienkredit erhalten, wenn sie
- 18 bis 44 Jahre alt sind und
- an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland
- in Teilzeit, Vollzeit oder berufsbegleitend studieren.
Außerdem müssen sie zu einer der folgenden Personengruppen gehören:
- deutsche Staatsbürger
- Familienangehörige eines deutschen Staatsbürgers oder einer deutschen Staatsbürgerin mit Aufenthalt mit ihm oder ihr in Deutschland (Die eigene Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle.)
- EU-Staatsbürger mit rechtmäßigem, ständigem Aufenthalt in Deutschland seit mindestens drei Jahren
- Familienangehörige eines solchen EU-Staatsbürgers oder einer solchen EU-Staatsbürgerin mit Aufenthalt mit ihm oder ihr im Bundesgebiet (Die eigene Staatsbürgerschaft und die Dauer des bisherigen Aufenthalts in Deutschland spielen keine Rolle.)
- Bildungsinländer (Studierende mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben)
Ablauf
Antragstellung
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Rufen Sie das Online-Kreditportal der KfW auf und füllen Sie Ihren Antrag aus. Halten Sie hierfür Personalausweis und Studienbescheinigung bereit.
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Online-Kreditportal
KfW Bankengruppe
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Online-Kreditportal
- Drucken Sie das online erzeugte Antragsangebot aus, unterschreiben Sie es jedoch noch nicht. Die Unterschrift leisten Sie erst nach der Prüfung bei Ihrem KfW-Vertriebspartner.
- Geben Sie Ihre Antragsunterlagen bei einem KfW-Vertriebspartner ab.
- Nach Prüfung Ihrer Unterlagen gibt der Vertriebspartner Ihr Vertragsangebot frei und leitet es an an die KfW weiter.
Prüfung des Antrags und Auszahlung
Die KfW prüft Ihre Antragsunterlagen und teilt Ihnen das Ergebnis nach etwa 14 Tagen mit. Bei positiver Prüfung erhalten Sie den gewählten Finanzierungsbetrag monatlich im Voraus auf Ihr Girokonto. Ihr Darlehenskonto verwalten Sie über das Online-Kreditportal der KfW, PIN und TAN dafür werden Ihnen getrennt voneinander zugeschickt.
Notwendige Unterlagen:
Antragstellung und Vorlage beim Vertriebspartner
- das im Online-Kreditportal erzeugte und noch nicht unterschriebene Vertragsangebot (Teile A, B und C)
- Studienbescheinigung (gültig für den beantragten Finanzierungsbeginn)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Nachweis über ein inländisches Girokonto (zum Beispiel Vorlage Bankkarte)
- gegebenenfalls die mit dem Angebot online erzeugten Formulare (Leistungsnachweis, Nachweis akademischer Abschluss und/oder Formblatt für nichtdeutsche Antragsteller)
Nachträglich während der Auszahlungsphase
- Für jedes weitere Semester müssen Sie spätestens am 15. April und 15. Oktober für das kommende beziehungsweise angelaufene Semester beim Vertriebspartner vorlegen:
- gültige Studienbescheinigung
- das im Online-Kreditportal bei der Eingabe der Studienbescheinigungsdaten erzeugte Nachweisprotokoll
- Bei der Finanzierung eines Erst- oder Zweitstudiums müssen Sie zudem spätestens am Ende des 6. Fördersemesters einmalig einen Leistungsnachweis bei der KfW einreichen.
- Um Auszahlungen für ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium oder eine Promotion zu erhalten, ist bei Beantragung mittels des Formulars "Nachweis akademischer Abschluss" ein bestehender Hochschulabschluss nachzuweisen.
- Bei Finanzierungszusagen über 14 Fördersemester erfolgt die monatliche Auszahlung in der Regel zunächst bis zum 10. Fördersemester. Für eine Verlängerung auf 14 Semester legen Sie bitte im 10. Fördersemester eine Bestätigung Ihrer Hochschule vor, dass Sie Ihr Studium voraussichtlich in 4 weiteren Semestern erfolgreich abschließen werden. Diese Bestätigung ist entbehrlich, wenn Sie nach Abschluss des finanzierten grundständigen Studiums ein weiteres Studium absolvieren und den Abschluss des grundständigen Studiums der KfW bereits nachgewiesen haben.
Bearbeitungsfristen:
Sie können Ihren Antrag drei Monate im Voraus stellen, zum Beispiel für den Studienbeginn im April schon ab 1. Januar. Die Beträge werden dann nach positiver Prüfung ab Semesterstart ausgezahlt.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
- Aufwandsentschädigung für Vertriebspartner bei Vertragsabschluss: einmalig EUR 238,00 (Begleichung mit Rückzahlung des Kredits)
- Weitere Kosten entstehen nicht.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die KfW Bankengruppe. 20.01.2014