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Exmatrikulation 


Ihre Mitgliedschaft in einer Hochschule erlischt durch die Exmatrikulation. Sie erfolgt auf Ihren Antrag hin oder in bestimmten Fällen auch automatisch.


Voraussetzungen

Exmatrikulation auf Antrag:

  • Wechsel des Studienortes (die Exmatrikulationsbestätigung der bisherigen Hochschule benötigen Sie für die Immatrikulation an der neuen Hochschule)
  • Abbruch des Studiums auf eigenen Wunsch

Exmatrikulation von Amts wegen (Beispiele):

  • erfolgreicher Abschluss des Studiums (die Abschlussprüfung wurde bestanden)
  • Exmatrikulation wegen endgültigen Nichtbestehens von Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfung


Ablauf

Wenn Sie die Mitgliedschaft an einer Hochschule auf eigenen Wunsch beenden möchten, müssen Sie dies schriftlich beantragen und gegebenenfalls begründen.

Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung der Exmatrikulation mit Angabe des Grundes sowie des Zeitpunkts des Wirksamwerdens der Exmatrikulation.

Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende eines Semesters wirksam. Liegen besondere Gründe vor, kann sie auch sofort erfolgen.



Notwendige Unterlagen:

Welche Unterlagen zur Exmatrikulation nötig sind, ist von Hochschule zu Hochschule verschieden.

In der Regel müssen Sie Nachweise erbringen, dass keine Verpflichtungen mehr der Hochschule gegenüber bestehen (zum Beispiel Unterschrift der Laborleiter, Bibliothek oder anderer Einrichtungen auf verschiedenen Formblättern, die in der Regel im Prüfungsamt ausliegen).



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. 21.08.2014


 
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