Lebenslagen-> Studium-> Beginn, Verlauf, Ende des S...-> Zulassung zum Studium-> Zentrale Studienbewerbung
Wenn Ihr gewünschter Studiengang bundesweit zulassungsbeschränkt ist oder in das zentrale Vergabeverfahren einbezogen ist, müssen Sie sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung bewerben.
Die Stiftung vergibt zentral die Studienplätze für folgende Studienangebote:
-
bundesweites Vergabeverfahren an allen Universitäten in den Fächern:
- Medizin
- Pharmazie
- Tiermedizin
- Zahnmedizin
- Service-Verfahren für Studiengänge mit örtlichen Zulassungsbeschränkungen verschiedener Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen
Zuständigkeit
Voraussetzungen
- Hochschulzugangsberechtigung
- abhängig vom Studienwunsch: Erfüllung spezieller Anforderungen des gewählten Studiengangs
Die Anforderungen an die Bewerberinnen und Bewerber können je nach gewähltem Studiengang und Studienstandort unterschiedlich sein.
Ablauf
Bewerbung
- Rufen Sie das Internetportal der Stiftung für Hochschulzulassung auf und wählen Sie den für Sie zutreffenden Studienbereich:
- www.hochschulstart.de
Stiftung für Hochschulzulassung
- www.hochschulstart.de
- Verschaffen Sie sich einen Überblick über das zu absolvierende Bewerbungsverfahren. Sie erhalten umfangreiche Informationen, was Sie vor, während und nach der Bewerbung in die Wege leiten müssen und beachten sollten. Im Zweifelsfall können Sie Ihre Fragen online in den FAQ oder telefonisch über eine Servicenummer klären.
- Am Ende des Online-Verfahrens drucken Sie das erzeugte Antragformular aus und schicken es zusammen mit den vorzulegenden Unterlagen an die Stiftung für Hochschulzulassung – erst dann ist Ihre Bewerbung verbindlich. Die von Ihnen eingegebenen Daten werden in der Datenbank von hochschulstart.de gespeichert.
Nachdem über Ihre Zulassung entschieden worden ist, erhalten Sie einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid.
Zulassungsbescheid
Der Bescheid enthält Angaben über die Fristen für die Annahme des Studienplatzes und die Einschreibung (Immatrikulation) an der Hochschule.
Ablehnungsbescheid
Sie erfahren, auf welcher Rangposition nach Durchschnittsnote und Wartezeit Sie sich befinden und erhalten Angaben zum Nachrückverfahren. Durch das Nachrückverfahren besteht die Möglichkeit, dass Sie trotz einer Ablehnung kurzfristig einen Studienplatz erhalten – falls Bewerber, die eine Zulassung bekommen, diesen nicht in Anspruch nehmen.
Notwendige Unterlagen:
Am Ende der Online-Bewerbung wird Ihnen angezeigt, welche Unterlagen Sie zusammen mit dem ausgedruckten Formular an die Stiftung für Hochschulzulassung schicken müssen. Meistens handelt es sich um folgende Dokumente:
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (zum Beispiel Abitur oder bestandene Zugangsprüfung) als amtlich beglaubigte Kopie
- Nachweis eines eventuell geleisteten Dienstes (zum Beispiel Bundeswehr, Zivildienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr)
- Angaben über eine Berufsausbildung bzw. Tätigkeit
- eventuell das Studienbuch mit den Angaben über bereits studierte Semester
Bearbeitungsfristen:
Für die Bewerbung und das Nachreichen des Antragsformulars mit den weiteren Unterlagen gelten Fristen. Beachten Sie, dass dies absolute Ausschlussfristen sind, nach deren Ablauf keine Anträge und Unterlagen mehr von der Stiftung für Hochschulzulassung berücksichtigt werden!
- Termine (Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Pharmazie)
- Termine (Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung)
Stiftung für Hochschulzulassung
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. 21.08.2014