Lebenslagen-> Studium-> Beginn, Verlauf, Ende des S...-> Zulassung zum Studium-> Immatrikulation
Nach einer erfolgreichen Bewerbung um einen Studienplatz (Direktbewerbung an der Hochschule oder Zentrale Studienbewerbung bei der Stiftung für Hochschulzulassung) erhalten Sie einen Zulassungsbescheid. In der Regel werden auch gleichzeitig die Immatrikulationsunterlagen versandt. Diese Unterlagen müssen Sie bis zu einem bestimmten Termin zurückgeschickt werden, damit die Immatrikulation erfolgt.
Voraussetzungen
- Zulassungsbescheid
- fristgerechte schriftliche Annahme des Studienplatzes
Ablauf
Die Immatrikulation erfolgt meist auf dem Postweg, nur selten ist das persönliche Erscheinen notwendig.
Wenn Sie den Semesterbeitrag überwiesen haben, erhalten Sie die Studienunterlagen (Semesterausweis und Immatrikulationsbescheinigungen für das laufende Semester).
Mit der Immatrikulation sind Sie als Student der jeweiligen Hochschule eingetragen.
Notwendige Unterlagen:
Neben dem Immatrikulationsantrag kann die Hochschule weitere Unterlagen anfordern, wie etwa:
- Zulassungsbescheid
- ausgefüllte Erklärung, dass der Studienplatz angenommen wird
- Original oder beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
- Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heiratsurkunde
- Nachweis der Studierfähigkeit bei Bestehen eines Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses (zum Beispiel Dienstzeitbescheinigung, Auflösungsvertrag)
- Studienbuch mit Exmatrikulationsvermerk, falls eine Immatrikulation an einer anderen Hochschule erfolgte
- Nachweis der studentischen Krankenversicherung und Pflegeversicherung
- gesundheitliche Bescheinigung (vom Hausarzt)
- Quittungen über eingezahlten Studentenwerksbeitrag (Dieser kann eventuell auch vor Ort bar bezahlt werden.)
- Quittung über eingezahlten Verwaltungskostenbeitrag
- Fotos (in der Regel zwei Fotos im Passformat 45 x 35 mm)
- Lebenslauf
Ausländische Studienbewerber, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben, benötigen zudem:
- den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
- die Aufenthaltsgenehmigung (Studentenvisum)
Bearbeitungsfristen:
Die Frist, bis zu der Sie die Inanspruchnahme des Studienplatzes melden müssen, ist auf dem Zulassungsbescheid vermerkt.
Die Immatrikulation muss in der Regel vor Beginn des Studiensemesters erfolgen:
- Anfang bis Mitte März für das Sommersemester
- Anfang bis Mitte September für das Wintersemester
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- § 18 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) – Immatrikulation
- Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. 21.08.2014