Lebenslagen-> Studium-> Beginn, Verlauf, Ende des S...-> Zulassung zum Studium-> Direktbewerbung zum Hochsch...
Um einen Studienplatz bewerben Sie sich direkt bei der Hochschule, die den gewünschten Studienplatz anbietet – mit Ausnahme der bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge und der sonstigen Studiengänge, die von der Stiftung für Hochschulzulassung vergeben werden.
Voraussetzungen
- Hochschulzugangsberechtigung (zum Beispiel Abitur, Fachhochschulreife, bestandene Zugangsprüfung)
- gegebenenfalls Erfüllung spezieller Anforderungen
Die Anforderungen an die Bewerber können abhängig vom Studiengang und Studienstandort unterschiedlich sein.
Ablauf
Bewerbung
Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt schriftlich.
- Besorgen Sie sich den Antrag auf Zulassung / Immatrikulation und die Bewerbungsunterlagen bei der jeweiligen Hochschule (die Online-Formulare stehen meistens auch zum Download im Internet).
- Füllen Sie den Antrag vollständig aus und fügen Sie die erforderlichen Nachweise bei.
- Den Antrag reichen Sie gemeinsam mit allen Unterlagen bei der zuständigen Stelle der Hochschule ein, die über die Zulassung entscheidet. Achten Sie auf die fristgemäße Zustellung.
- Nachdem die Hochschule über Ihre Zulassung entschieden hat, erhalten Sie einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid.
Zulassungsbescheid
Der Bescheid enthält Angaben über die Fristen für Annahme des Studienplatzes und die Einschreibung (Immatrikulation) an der Hochschule.
Ablehnungsbescheid
Sie erfahren, auf welcher Rangposition nach Durchschnittsnote und Wartezeit Sie sich befinden und erhalten Angaben zum Nachrückverfahren. Durch das Nachrückverfahren besteht die Möglichkeit, dass Sie trotz einer Ablehnung kurzfristig einen Studienplatz erhalten. Dies ist dann der Fall, wenn Bewerber, die eine Zulassung bekommen, diese nicht in Anspruch nehmen.
Notwendige Unterlagen:
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung, zum Beispiel des Abiturs oder der bestandenen Zugangsprüfung (amtliche Beglaubigung)
- je nach Hochschule unterschiedliche Bewerbungsunterlagen, zum Beispiel Anträge für das Eignungsverfahren. Fragen Sie bei der jeweiligen Hochschule oder Berufsakademie nach, welche Unterlagen und Dokumente im Einzelnen nötig sind.
Bearbeitungsfristen:
Die Bewerbungsfristen sind unterschiedlich, Sie können sich darüber am besten im Online-Angebot der jeweiligen Hochschule informieren.
Bewerbungsfristen für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Sommersemester
-
30.11. des Vorjahres bei Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung vor dem16.07. des Vorjahres -
15.01. bei Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung zu einem späteren Zeitpunkt
Wintersemester
-
31.05. bei Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung vor dem16.01. -
15.07. bei Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung zu einem späteren Zeitpunkt
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- §18 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) – Immatrikulation
- §§ 27 ff. Hochschulrahmengesetz (HRG) – Zulassung zum Studium
- Sächsisches Hochschulzulassungsgesetz (SächsHZG)
- Sächsische Studienplatzvergabeverordnung (SächsStudPlVergabeVO)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. 21.08.2014