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Wenn Sie eine zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in Ihrem erlernten Berufe haben, können Sie die Berechtigung zum Studium an einer Hochschule erwerben. Dazu müssen Sie an der gewünschten Hochschule ein Beratungsgespräch absolvieren und eine Zugangsprüfung bestehen. Das gilt auch für das Studium an der Berufsakademie Sachsen.
Prüfungsvorbereitung: E-Learning in der E-Stube
In der E-Stube können sich Interessierte gezielt auf die Hochschulzugangsprüfung und das Studium an sächsischen Hochschulen vorbereiten. Das SMWK-geförderte Gemeinschaftsprojekt der HTW und der TU Dresden wird auf der Lernplattform OPAL umgesetzt, die Lehrenden und Lernenden den Informationsaustausch erleichtert. Sie finden hier E-Lectures, Skripte, Musteraufgaben, Testklausuren und nützliche Hinweise. Nutzen Sie diese Möglichkeit, sich mit Gleichgesinnten zu vernetzen und bereits vor dem Studium Lerngruppen zu bilden. Die Anmeldung und Nutzung der E-Stube ist für Sie kostenfrei.
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E-Stube
E-Learning-Projekt der HTW Dresden und der TU Dresden
Nach bestandener Prüfung
Die Hochschulen führen die Zugangsprüfung in eigener Verantwortung durch. Mit Bestehen der Prüfung erwerben Sie eine Hochschulzugangsberechtigung für das betreffende Studienfach (fachbezogen) an der betreffenden Hochschule (hochschulgebunden).
Bestehen Sie die Zugangsprüfung, bedeutet das nicht, dass Sie zugleich zum gewünschten Studiengang zugelassen sind. Die Zulassung müssen Sie gesondert beantragen.
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Hochschulzugang
§ 17 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG)
Zuständigkeit
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Universitäten, Hochschulen, Berufsakademien in Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Voraussetzungen
Sie können an einer Zugangsprüfung teilnehmen, wenn Sie eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung besitzen.
Weitere Voraussetzungen sind von Hochschule zu Hochschule verschieden. Informieren Sie sich daher bei der jeweiligen Einrichtung.
Ablauf
- Melden Sie sich bei der jeweiligen Hochschule an.
- Die Hochschule informiert Sie, ob Sie zu der Zugangsprüfung zugelassen werden und wann diese stattfindet.
Die Zugangsprüfung umfasst in der Regel mehrere Teilprüfungen zu den Themen Deutsche Sprache, Mathematik, Fremdsprache, sowie einen hochschul- und studienbezogenen Bereich.
Notwendige Unterlagen:
- Nachweis der erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung
- Lebenslauf
- Erklärung, welchen Studiengang Sie belegen wollen
Je nach Hochschule sind weitere Nachweise erforderlich. Informieren Sie sich bei der jeweiligen Einrichtung.
Bearbeitungsfristen:
Die Anmeldungsfristen sind unterschiedlich, informieren Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- § 17 Absätze 3, 5 und 6 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) – Hochschulzugang, Zugangsprüfung
- Ordnung der jeweiligen Hochschule über die Zugangsprüfung zum Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung
- Sächsische Hochschulgebührenverordnung (SächsHGebVO)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden. 21.08.2014