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Anerkennung von an Hoch- und Fachschulen der DDR erworbenen Lehrerbildungsabschlüssen
In der DDR erworbene oder staatlich anerkannte schulische und berufliche Abschlüsse oder Befähigungsnachweise gelten im Freistaat Sachsen weiter. Auf Antrag erteilt die Sächsische Bildungsagentur für Hoch- und Fachschulen erworbene Lehrerbildungsabschlüssen eine Bescheinigung über die Bewertung des Lehrerbildungsabschlusses.
Zuständigkeit
Ablauf
- Bitte nehmen Sie Kontakt zur Sächsischen Bildungsagentur, Regionalstelle Dresden auf und lassen Sie sich beraten.
- Reichen Sie Ihren Antrag bei der Sächsischen Bildungsagentur, Regionalstelle Dresden mit den unten genannten erforderlichen Unterlagen ein.
- Nach Prüfung Ihres Antrags und Bewertung des Lehrbildungsabschlusses erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Notwendige Unterlagen:
Dem Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung sind folgende Unterlagen beizufügen:
- amtlich beglaubigte Kopien oder Abschriften der vollständigen Abschlussdokumente (zum Beispiel Zeugnis und Diplomurkunde), die der Bewertung unterzogen werden soll
- beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der allgemein bildenden Schule
- bei Namensänderung ein Nachweis über diesen
- ein eigenhändig unterschriebener lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über die schulische und berufliche Ausbildung
- gegebenenfalls Nachweis der beruflichen Tätigkeit bis zur Aufnahme in die Bildungseinrichtung, deren Abschluss der Gleichwertigkeitsfeststellung unterzogen werden soll
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Über die anfallenden Gebühren informiert Sie die Regionalstelle Dresden der Sächsischen Bildungsagentur.
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag – EinigVtr) vom 31. August 1990
- Verordnung des Ministerrats der DDR über die Ausbildung für Lehrämter vom 18. September 1990
- Beschlüsse der KMK, zum Beispiel:
- Beschluss der Kultusministerkonferenz über die "Vereinbarung über die Anerkennung und Zuordnung der Lehrerausbildungsgänge der ehemaligen DDR zu herkömmlichen Laufbahnen" vom 07.05.1993 (Beschluss von Greifswald)
- Beschluss der Kultusministerkonferenz über die "Gegenseitige Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen" vom 22.10.1999 (Beschluss von Husum)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 31.07.2014