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Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise für Lehrerinnen und Lehrer aus dem Ausland 


Ihre im Ausland erworbenen Abschlusszeugnisse und Diplome von Lehrerausbildungsgängen können Sie im Freistaat Sachsen anerkennen lassen. Eine Anerkennung ist in der Regel notwendig, bevor Sie sich für eine Unterrichtstätigkeit im staatlichen Schuldienst bewerben. Auf Ihren Antrag hin wird die Gleichwertigkeit mit einem Befähigungsnachweis für das Lehramt an allgemein bildenden Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien, Förderschulen und/oder beruflichen Schulen geprüft und ein Bescheid ausgestellt.



Zuständigkeit


Voraussetzungen
  • Die Anerkennungsvoraussetzungen sind vielschichtig und hängen immer vom Einzelfall ab. In Deutschland wird zwischen reglementierten und nicht-reglementierten Berufen unterschieden. Die Ausübung des reglementierten Lehrerberufes an öffentlichen Schulen sowie genehmigten und anerkannten Schulen in freier Trägerschaft im Freistaat Sachsen erfordert im Allgemeinen eine Anerkennung.
  • Im deutschen Lehramtsstudium werden Fachstudien, Fachdidaktik und bildungswissenschaftliche Studienanteile miteinander verbunden und um schulpraktische Studien ergänzt. Dabei werden zwei oder mehrere Unterrichtsfächer entweder in einem grundständigen Studium, das mit dem Staatsexamen abschließt oder in einigen Bundesländern im gestuften Bachelor-Master-System studiert. Es schließt sich stets eine schulpraktische Ausbildung, der Vorbereitungsdienst, an.
  • Im Ausland qualifizieren sich zukünftige Lehrer häufig durch ein Fachstudium an einer Hochschule oder Universität, wobei das Fachstudium zunächst nicht auf einen späteren Lehrerberuf gerichtet ist. Daran schließt sich eine pädagogisch-didaktische Zusatzbildung an. Der in Deutschland obligatorische Vorbereitungsdienst ist in anderen Staaten weitestgehend unbekannt.
  • Für eine erfolgreiche Anerkennung sollten Sie daher in Ihrem Herkunftsland an einer akkreditierten Hochschule oder Universität das dort vorgeschriebene Studium für den Lehrerberuf absolviert haben. Einige Länder bescheinigen die absolvierte pädagogisch-didaktische Zusatzbildung mit einem Zertifikat, welches in etwa mit der deutschen Lehrbefähigung zu vergleichen ist. Nach dem Studium von Ihnen erworbene einschlägige Berufserfahrung in der Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen an allgemein bildenden und/oder beruflichen Schulen ist von Vorteil für eine Anerkennung. Außerdem sollten Sie über die erforderlichen guten deutschen Sprachkenntnisse verfügen und die im Freistaat Sachsen vorgeschriebene Ausbildungsdauer nicht um mehr als ein Jahr unterschritten haben.
  • Falls Ihre ausländische Ausbildung wesentliche Defizite aufweist, wird im Verfahren geprüft, ob diese Mängel durch Ihre Berufserfahrung kompensiert wurden. Ist dies nicht der Fall, wird eine Ausgleichsmaßnahme – nach Ihrer Wahl ein Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung – gegebenenfalls mit vorheriger Nachqualifikation an einer Universität auferlegt.


Ablauf

Beantragung

  • Den Antrag stellen Sie schriftlich bei der Sächsischen Bildungsagentur, Regionalstelle Dresden.
  • Für den Antrag auf Anerkennung von Abschlüssen aus der EU und aus der Schweiz, Island, Lichtenstein und Norwegen verwenden Sie die Erklärung in nebenstehendem Merkblatt.
  • Bitte füllen Sie das entsprechende Formular vollständig aus und reichen Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Entscheidung

  • Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, wird dieser geprüft. Fehlen Dokumente, Übersetzungen oder Nachweise, werden Sie gebeten, diese nachzureichen. Nach dem Eingang des vollständigen Antrages wird über die Anerkennung entschieden. Eine Bewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bei der Kultusministerkonferenz in Bonn wird in die Entscheidung einbezogen.
  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid, gegebenenfalls mit der Mitteilung, dass Sie für eine Gleichstellung Ihrer erworbenen Berufsqualifikation noch eine Ausgleichsmaßnahme (Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung) absolvieren müssen.
Hinweis: Im Rahmen des Zulassungsverfahrens zu einem (Lehramts-)Studium stufen einige Universitäten ausländische Vorbildungsnachweise selbstständig ein. Diese Einstufung gilt dann nur für die jeweilige Universität. Ein förmliches Anerkennungsverfahren durch die Sächsische Bildungsagentur, Regionalstelle Dresden, wäre dann nicht notwendig. Erkundigen Sie sich vorab bei der Universität, an der Sie studieren wollen, über die Vorgehensweise.


Notwendige Unterlagen:

Mit dem Antragsformular reichen Sie die folgenden Unterlagen ein:

  • Ausbildungsnachweise, die die Berufsqualifikation dokumentieren (zum Beispiel Diplom, Magister, Master, Lehramtsbefähigung)
  • Nachweise der Studien- und Ausbildungsinhalte (in Form von Studienbuch, Studienordnung, Prüfungsordnung, Fächer- und Notenübersicht, Diploma Supplement oder in anderer geeigneter Weise), aus denen die Studieninhalte und die Dauer der absolvierten Ausbildung zur Erlangung des Ausbildungsnachweises hervorgehen
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit (beglaubigte Personalausweis- oder Passkopie)
  • gegebenenfalls Nachweis über Namensänderung
  • Bescheinigungen über Dauer und Art bisher ausgeübter beruflicher Tätigkeiten im Lehramt (Arbeitszeugnisse, Arbeitsbuch, Beurteilung)
  • Erklärung, ob und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis Sie in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland einen entsprechenden Antrag gestellt, eine Eignungsprüfung abgelegt oder einen Anpassungslehrgang durchlaufen haben.
Hinweis: Alle fremdsprachigen Unterlagen fügen Sie zusätzlich in amtlich beglaubigter Übersetzung bei. Die Übersetzung muss durch einen in Deutschland oder von der deutschen Botschaft im Herkunftsland anerkannten, öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer erfolgt sein.

Bitte legen Sie alle notwendigen Unterlagen in Form einer amtlich beglaubigten Kopie vor. Die Beglaubigung auf der Kopie muss im Original erfolgen und enthält:

  • die Feststellung, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt
  • Ort und Tag der Beglaubigung
  • Originalunterschrift des beglaubigenden Bediensteten
  • Originalabdruck des Dienstsiegels (enthält ein Emblem und ist kein einfacher Schriftstempel)

Bitte reichen Sie nur die oben beschriebenen Originalbeglaubigungen ein, keinesfalls Ihre Originaldokumente, keine unbeglaubigten einfachen Kopien oder keine Kopien von Beglaubigungen. Amtliche Beglaubigungen erhalten Sie in jeder öffentlichen Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind beispielsweise Behörden (Stadt-, Gemeinde-, Kreisverwaltungen, Melde- und Bürgerämter etc.), öffentliche Schulen, Sparkassen, Pfarrämter und Notare, nicht aber Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Vereine.

Soweit es für die Entscheidung über die Gleichstellung der Berufsqualifikation nötig ist, können von Ihnen weitere Nachweise verlangt werden.



Bearbeitungsfristen:

Die Entscheidung über den Antrag auf Gleichstellung wird Ihnen innerhalb von vier Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen bekannt gegeben.



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
  • Verfahren zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise für Lehrerinnen und Lehrer aus dem Ausland: je nach Prüfungsaufwand Gebühren in Höhe von EUR 20,00 bis EUR 200,00


Sonstiges

Bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bei der Kultusministerkonferenz in Bonn finden Sie für eine Vielzahl von Staaten eine umfangreiche Dokumentation über das Bildungswesen, die verschiedenen ausländischen Hochschulabschlüsse und -grade, die Voraussetzungen für ihren Erwerb sowie Hinweise zu ihrer Einstufung im Verhältnis zu deutschen Hochschulabschlüssen und -graden:

Für Abschlüsse, die nicht als beruflicher Befähigungsnachweis für das Lehramt anerkannt werden können, besteht die Möglichkeit der Zeugnisbewertung durch die ZAB. Eine Zeugnisbewertung ist ein offizielles Dokument der ZAB, mit dem eine ausländische Hochschulqualifikation beschrieben und ihre beruflichen und akademischen Verwendungsmöglichkeiten bescheinigt werden.



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 31.07.2014


 
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