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Anerkennung von Bildungsabschlüssen (akademische Berufsbezeichnungen, Grade, Titel) aus der DDR 


In der DDR erworbene staatlich anerkannte oder verliehene akademische Berufsbezeichnungen, Grade und Titel gelten im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland weiter. Für diese Berufsbezeichnungen, Grade und Titel können Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die Gleichwertigkeit des Abschlusses oder auf Nachdiplomierung stellen.

Nach Wegfall der sogenannten Stichtagsregelung im Jahr 2011 besteht im Freistaat Sachsen die Möglichkeit, auch solche Fach- und Ingenieurschulabschlüsse zu bewerten, die nach dem 31.12.1990 erworben wurden. Allerdings gilt dies nur, sofern das Studium vor dem 03.10.1990 aufgenommen wurde.



Zuständigkeit


Ablauf
  • Verwenden Sie das Antragsformular (Formulare & Online-Dienste)
  • Füllen Sie den Vordruck vollständig aus und stellen Sie die erforderlichen Nachweise zusammen.
  • Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst ("zuständige Stelle") ein.


Notwendige Unterlagen:

Mit Ihrem Antrag müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Nachweis der eventuellen Namensänderung
  • amtlich beglaubigte Kopie / Abschrift des Abschlusszeugnisses
  • amtlich beglaubigte Kopie / Abschrift der Verleihungsurkunde
  • bei Antrag auf Nachdiplomierung: Nachweis einer mindestens 3-jährigen einschlägigen Tätigkeit (Kopien des Sozialversicherungsausweises der DDR, Arbeitsverträge, Arbeitgeberbescheinigungen)
  • eigenhändig unterschriebene tabellarische Darstellung des schulischen und beruflichen Werdeganges
  • bei nach dem 31.12.1990 erworbenen Abschlüssen: amtlich beglaubigte Kopie / Abschrift des Immatrikulationsnachweises


Bearbeitungsfristen:
Bearbeitungsdauer: abhängig vom Einzelfall


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. 21.08.2014



 
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