Lebenslagen-> Sterbefall-> Bestattung-> Erdbestattung
Bei der Erdbestattung wird die oder der Verstorbene in einem Sarg in einem Reihen- oder Wahlgrab oder einer Gemeinschaftsgrabanlage auf dem Friedhof beigesetzt.
Die Lage und Größe des Grabes, die Ruhezeit, Gebühren und weitere Details (zum Beispiel Grabpflege) werden von der jeweiligen Friedhofsverwaltung per Satzung festgelegt.
Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille der oder des Verstorbenen maßgebend, soweit gesetzliche Bestimmungen oder zwingende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht zu ermitteln, entscheidet der für die Bestattung verantwortliche Angehörige.
Für Verstorbene ohne Hinterbliebene wird durch die Gemeinde eine ortsübliche Bestattung veranlasst.
Zuständigkeit
Voraussetzungen
Damit eine Bestattung vorgenommen werden kann, muss das Standesamt des Sterbeortes auf der Todesbescheinigung vermerkt haben, dass der Sterbefall im Sterbebuch beziehungsweise die Totgeburt in das Geburtenbuch eingetragen ist (Unbedenklichkeitsvermerk).
Ablauf
Eventuell muss bei der Friedhofsverwaltung ein Grabnutzungsrecht beantragt werden.
Notwendige Unterlagen:
Bearbeitungsfristen:
Die Erdbestattung darf frühestens 48 Stunden nach Feststellung des Todes und muss innerhalb von acht Tagen durchgeführt werden. Samstage, Sonntage und Feiertage werden bei der Fristberechnung nicht mitgezählt.
Diese Frist kann auf Antrag vom Gesundheitsamt des Sterbeortes verlängert werden, wenn dem keine gesundheitlichen oder hygienischen Bedenken entgegenstehen.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Je nach Friedhofsverwaltung fallen unterschiedliche Grabnutzungsgebühren an.
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- § 18 Sächsisches Gesetz über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen (SächsBestG) – Allgemeine Vorschriften zur Bestattung
- § 18a SächsBestG – Erdbestattung
- § 19 SächsBestG – Fristen für die Bestattung
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 09.01.2015