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Sterbeurkunde beim Standesamt anfordern 
Antrag auf Ausstellung von Personenstandsurkunden nach § 55 Personenstandsgesetz/PStG, Sterbeurkunden...


Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.

Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungs­leistungen in Anspruch zu nehmen, wird ebenfalls eine Sterbeurkunde benötigt.


VERWANDTES THEMA:



Zuständigkeit

Standesamt der Gemeinde- oder Stadtverwaltung



Voraussetzungen

Voraussetzung für die Anzeige ist die Todesbescheinigung.

Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

 

Antragsberechtigte:

  • der letzte Ehepartner
  • der letzte Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
  • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse

 

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).



Ablauf

Persönliche Beantragung

Bei allen Standesämtern können Sie die Urkunde persönlich beantragen und abholen.

  • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

TIPP: Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie beantragen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vor.


Beantragung per Post oder Telefax

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
  • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum und -ort
    • Sterbedatum und -ort
    • gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie in der Regel einen Gebühren­bescheid.

Bestattungsschein

Für die Bestattung stellt das Standesamt dem oder der Anzeigenden gebührenfrei eine Sterbebescheinigung aus (auch Bestattungsschein genannt) oder eine Sterbeurkunde mit dem Vermerk "Gilt nur für die Bestattung".



Notwendige Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis (Original oder beglaubigte Kopie) und der eigene Ausweis
  • für andere Personen, wie nähere Verwandte, gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
  • Sterbeurkunde (erstes Exemplar): EUR 10
    • Ausstellung für die gesetzliche Rentenversicherung oder für das Sozialamt: kostenfrei
  • Mehrsprachige Urkunden für die Verwendung im Ausland (erstes Exemplar): EUR 10
  • weitere Exemplare der jeweils gleichen Art (bei gleichzeitiger Beantragung): je EUR 5
  • Sterbebescheinigung (Bestattungsschein): gebührenfrei.


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk

Bundesministerium des Innern. 07.08.2013




 
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