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Begabtenförderung 


Besonders begabte Kinder haben es oft schwerer als "normal" begabte Kinder. Wird ihre besondere Begabung nicht erkannt und gefördert, kann das einen raschen Leistungsabfall nach sich ziehen und die Motivation des Kindes zum Lernen stark einschränken. Eltern und Lehrer sind daher besonders gefordert, wenn es um die Entdeckung und Förderung einer besonderen Begabung geht. Gerade bei Mädchen wird eine besondere Begabung von Eltern und Lehrern aufgrund des Rollenverständnisses oft nicht vermutet.

Seit 2008 betreibt das Sächsische Staatsministerium für Kultus die Beratungsstelle zur Begabtenförderung. Dort können sich Eltern in allen Fragen, die eine besondere Begabung betreffen, fachkundig beraten lassen und Informationen über die schulischen und außerschulischen Fördermöglichkeiten ihrer Kinder.



Zuständigkeit


Voraussetzungen

Es gibt Anzeichen, die auf eine besondere Begabung hinweisen können, zum Beispiel:

  • Das Kind fragt viel nach, mit dem Ziel, Zusammenhänge der Umwelt zu verstehen.
  • Es hat ein sehr gutes Gedächtnis und logisches Denkvermögen.
  • Ihr Kind zeigt ein hohes Abstraktionsvermögen.
  • Es hat einen großen Wortschatz und ein ungewöhnlich gutes sprachliches Ausdrucksvermögen.
  • Es zeigt Interesse an Erwachsenenthemen wie Religion oder Politik.
  • Das Kind ist besonders empfindsam.
  • Das Kind zeigt schon seit dem Vorschulalter einen starken Drang nach Eigenständigkeit.


Ablauf

Anmeldung

Melden Sie sich bitte telefonisch bei der Beratungsstelle an. Oft können Ihre Fragen bezüglich der Förderung Ihres Kindes bereits in diesem Telefonat geklärt werden. In den übrigen Fällen, wird ein Termin für ein Beratungsgespräch vereinbart, an dem Ihr Kind teilnimmt.

Beratungsgespräch

  • Vor dem Beratungsgespräch erhalten Sie einen Fragebogen zu Ihrem Kind. Ihre Angaben auf dem Fragebogen dienen als Gesprächsgrundlage. Falls Befunde anderer Einrichtungen vorliegen, so können Sie diese mitbringen.
  • Das erste Gespräch mit dem Kind soll zur Einschätzung der Motivation und der Fähigkeiten des Kindes dienen. Dabei ist ein Intelligenztest nicht zwingend notwendig, denn Begabung ist nicht allein von einem hohen Intelligenzquotienten abhängig. Je nach der individuellen Problemlage, kann auch eine Weitervermittlung an eine andere Einrichtung erfolgen.
  • Das Gespräch wird mit zwei Beratern geführt, einer Psychologin oder einem Psychologen und einem Pädagogen oder einer Pädagogin, um so aus zwei Perspektiven eine optimale Einschätzung ermitteln zu können. Mitunter ist ein Gespräch dafür nicht ausreichend.

Auswertung

Im Anschluss an das Gespräch wird ein Konzept für die optimale Förderung Ihres Kindes erarbeitet. Die Mitarbeiter der Beratungsstelle werden vorrangig die Möglichkeiten einer optimalen Förderung durch die bisherige Schule Ihres Kindes prüfen. Hierfür kann auch eine Rücksprache mit der Schule erfolgen.

Viele Schulen bieten Möglichkeiten für eine individuelle Förderung, zum Beispiel durch den Besuch einer höheren Klassenstufe in einzelnen Fächern. Es können auch außerschulische Maßnahmen angeregt werden, wie beispielsweise ein schulbegleitendes Frühstudium. Ein Schulwechsel ist also nicht immer erforderlich.



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
keine


Sonstiges

In Sachsen gibt es derzeit:

  • 36 Grundschulen, in denen Kinder mit besonderen Begabungen gefördert werden können
  • 24 Gymnasien, die eine vertiefte mathematisch-naturwissenschaftliche (6), vertiefte musische (5), vertiefte sportliche (6) oder vertiefte sprachliche (7) Ausbildung anbieten
  • das Sächsische Landesgymnasium Sankt Afra zu Meißen, an welchem Schüler mit mehreren besonderen Begabungen gefördert werden

Weitere Informationen:

  • Begabtenförderung
    Sächsisches Staatsministerium für Kultus
  • Begabtenförderung
    Bundesministerium für Bildung und Forschung
  • Beratungsstelle zur Begabtenförderung
    Broschüre des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 18.07.2014


 
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