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Schülercamps, Förderung von Veranstaltern 
Antrag auf Gewährung von Zuschüssen für die Veranstaltung von Schülercamps nach Teil II A2 SMK-ESF-Richtlinie 2014 – 2020 (Nr. 01421)...


Dieses Förderprogramm wird im neuen Förderzeitraum ab 2014 weiter fortgeführt. Die Antragstellung für neue Vorhaben ist möglich.

Schüler mit Lernproblemen oder Motivationsschwierigkeiten erhalten im "Schülercamp" neue Motivation für den Schulalltag und das Lernen. Das aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und aus Landesmitteln geförderte außerschulische Angebot soll den Teilnehmern helfen, ihre Lernleistungen zu verbessern und der Versetzungsgefährdung entgegenzuwirken. Als Veranstalter von Schülercamps können Sie bei der SAB einen nahezu kostendeckenden Zuschuss beantragen.

Förderfähige Vorhaben

  • Vorhaben zur Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenz
  • Vorhaben zur Entwicklung von Teamfähigkeit und Verantwortungsbereitschaft in gesellschaftspolitischen, kulturellen oder interkulturellen Zusammenhängen
  • Vorhaben zur individuellen Förderung und zur Erhöhung der Lernmotivation

(einschließlich Maßnahmen zur Projektentwicklung und -koordination)

Konditionen

Art der Förderung
Projektförderung (Anteilfinanzierung)

Höhe

  • grundsätzlich bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
  • anwendbare Pauschalen:
    • Personalpauschale (standardisierte Einheitskosten)
    • Pauschale für Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung (standardisierte Einheitskosten)
    • Verwaltungssachkostenpauschale (standardisierte Einheitskosten)

Mindestförderbetrag
EUR 50.000 je Vorhaben

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.


Zuständigkeit


Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • juristische Personen des Privatrechts
  • rechtsfähige Personengesellschaften

Camps/Projekte

  • Die Projekte finden außerhalb der Schule statt.
  • Ein Camp soll nur in mehrwöchigen Ferien stattfinden und kann auf den einzelnen Teilnehmer bezogen, maximal zehn Tage betragen. Die Teilnehmergruppe eines Vorhabens soll sich aus mindestens zehn Schülern aus mindestens zwei Schularten zusammensetzen.
  • Eine begründete Nachbetreuung oder Betreuung der Teilnehmer zwischen den Camp-Veranstaltungen im Anschluss an die Teilnahme an einem Schülercamp ist im Umfang von bis zu drei Stunden je Schüler und Monat bis zum Ende des aktuellen Schulhalbjahres (circa 6 Monate) möglich.
  • Den Schülern soll Wissen zum Thema Umwelt- und Ressourcenschutz, das über die Lehrplaninhalte hinausgeht, vermittelt werden.
  • Methodik:
    • in der Regel als Wochenkurse in den Ferien (außerhalb schulischer Zeiten)
    • individuelle Förderplanung zur Behebung der Defizite sowie sozialpädagogische Begleitung
  • Gruppenstärken und Betreuungsschlüssel:
    • Betreuungsschlüssel bei der Vermittlung fachlicher Inhalte grundsätzlich 1 : 5
    • Betreuungsschlüssel während Pausen und Freizeit grundsätzlich 1 : 10

Teilnehmer an Camps/Projekten

  • Teilnehmer an den geförderten Vorhaben müssen Schüler sein, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen haben oder eine Schule im Freistaat Sachsen besuchen.
  • Die Schülerinnen und Schüler sollen in der Regel mindestens die Klassenstufe 7 besuchen.

Von der Förderung ausgenommen:

  • Teilnahme von Schülerinnen und Schülern mit verfestigter Schuldistanz (Schulverweigerer)
  • Die Durchführung des Schülercamps und die maximal zwei Wiederholungen beim gleichen Träger dürfen nicht in denselben Ferien stattfinden.


Ablauf

Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB:

Antragstellung

  • Vor dem Antragsverfahren können Ideenwettbewerbe durchgeführt werden.
  • Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg. Dazu steht eine Software auf dem Portal zur Antragstellung bereit. Hierfür benötigen Sie ein Login.
    • Portal zur Antragstellung
      Sächsische Aufbaubank
  • Den im Rahmen der elektronischen Antragstellung auf dem Portal verbindlich gestellten Antrag reichen Sie bitte auch in Papierform mit den weiteren erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben bei der SAB ein. Zum Zeitpunkt der Antragstellung sind mindestens die Absichtserklärungen (letter of intent) der Schulen vorzulegen. Der Bedarf kann anhand vorläufiger Teilnehmerlisten dargestellt werden. Kooperationsvereinbarungen sind spätestens mit dem ersten Auszahlungsantrag einzureichen.
  • Sie erhalten nach Prüfung einen Bescheid.

Auszahlung, Verwendungsnachweis

Die Auszahlung der bewilligten Mittel erfolgt auf Antrag. Außerdem muss die Verwendung der Mittel nachgewiesen werden.



Notwendige Unterlagen:

Formulare für die Antragstellung sind in die Antragssoftware integriert, weitere Vordrucke und Merkblätter beziehen Sie online über Amt24 (Formulare & Online-Dienste) oder über die SAB. Informationen zu weiteren Unterlagen und Nachweisen erhalten Sie im elektronischen Antragsverfahren.

Förderzeitraum 2007 – 2013
(Unterlagen zur Abrechnung bereits bewilligter Vorhaben):


Bearbeitungsfristen:

Stellen Sie den Antrag,  b e v o r  Sie mit dem Vorhaben beginnen. Nach Antragseingang bei der SAB (Datum des Posteingangsstempels) können Sie auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben starten.

Weitere Fristen zur Antragstellung und Bearbeitung entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zum Förderablauf.

Achtung! Solange Sie noch keinen Bewilligungsbescheid erhalten haben, müssen Sie damit rechnen, dass Sie die Zuwendung nicht, nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt erhalten.


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
keine


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 22.01.2015




 
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