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Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) 


Das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) bietet die Möglichkeit, ein Jahr lang im Natur- und Umweltschutz zu arbeiten und praktische Erfahrungen zu sammeln. Es dient der Berufsorientierung und fördert die Persönlichkeitsentwicklung.

In folgenden Aufgabenbereichen ist ein Einsatz möglich:

  • Natur- und Umweltschutz
  • Landwirtschaft und Landschaftspflege
  • Umweltbildung
  • Tierschutz
  • Forstwirtschaft
  • öffentliche Verwaltung
  • Organisationen
  • Umwelttechnik und technischer Umweltschutz

Damit ist beispielsweise eine Mitarbeit in der ökologischen Landwirtschaft, in Tierschutzreservaten, Naturschutzzentren, Nationalparks, ökologischen Bildungsstätten und Umweltämtern denkbar. Die Teilnehmer widmen sich dem Versorgen von Tieren, der Bewirtschaftung von Feldern, der Landschaftspflege, dem Bau von Nistkästen und Biotopen, aber auch umweltbezogener Verwaltungs- und Öffentlichkeitsarbeit.



Zuständigkeit

Das Freiwillige Ökologische Jahr können Sie nur bei anerkannten Trägern ableisten. Diese sind auch die Anlaufstellen für Ihre Bewerbung.



Voraussetzungen

Teilnehmer an einem FÖJ müssen die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und dürfen das 27. Lebensjahr bis zum Ende des Dienstes noch nicht vollendet haben.

Hinweise:
  • Die mehrmalige Ableistung eines FÖJ ist nicht möglich.
  • Der Kindergeldanspruch besteht während des FÖJ weiter.


Ablauf

Wenden Sie sich bei Interesse an den Träger, bei dem Sie gern das FÖJ machen möchten. Von diesem erhalten Sie nähere Informationen, zum Beispiel zu den jeweiligen Einsatzstellen und Einsatzorten sowie die Einzelheiten der Bewerbung.



Notwendige Unterlagen:

Die Bewerbung muss folgende Angaben enthalten:

  • Name
  • Adresse
  • Geburtsdatum
  • gewünschte Einsatzstelle(n)
  • kurze Begründung für die Teilnahme am FÖJ

Weiterhin müssen Sie der Bewerbung folgende Unterlagen beifügen:

  • tabellarischer Lebenslauf
  • Kopie des letzten Schulzeugnisses
  • zwei Lichtbilder


Bearbeitungsfristen:
  • Dauer: 12 Monate (01.09. bis zum 31.08 des Folgejahres)
  • Bewerbungsfrist: bis 30.04. des Jahres, in dem das FÖJ beginnt


Sonstiges

Taschengeld, Unterkunft, Verpflegung

Die Teilnehmer erhalten ein monatliches Taschengeld von mindestens EUR 150,00, wobei die Höhe je nach Trägerorganisation variieren kann. Für Unterkunft und Verpflegung erhalten Sie eine Kostenpauschale. Unterkunft und Verpflegung können Ihnen auch kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge ist der Träger verantwortlich.

Förderung von Trägern

Zugelassene FÖJ-Träger können beim Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) eine Förderung für Ihr FÖJ-Projekt beantragen. Die jugendlichen Freiwilligen erhalten als Teilnehmer keine Landesförderung.



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 13.01.2015




 
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