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Anmeldung an der Fachschule 


Wenn Sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung und im Regelfall auch über Berufserfahrung verfügen, können Sie an der Fachschule eine zusätzliche berufliche Qualifikation erlangen. An den Fachschulen werden in den Bereichen Gestaltung, Sozialwesen, Technik, Wirtschaft und Landwirtschaft vielfältige Ausbildungsgänge angeboten.

Absolventinnen und Absolventen erhalten in den verschiedenen Fachrichtungen Berufsabschlüsse wie "Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin", "Staatlich anerkannter Erzieher/Staatlich anerkannte Erzieherin", "Staatlich geprüfter Betriebswirt/Staatlich geprüfte Betriebswirtin" und andere mehr. Daneben können je nach Angebot der Schule auch Ausbildereignungsprüfungen, Fremdsprachenzertifizierungen, Vorbereitungskurse auf Meisterprüfungen und andere Qualifikationen absolviert werden.

In ausgewählten Fachschulbildungsgängen kann zusätzlich die Fachhochschulreife erworben werden.



Zuständigkeit

eine Fachschule Ihrer Wahl

Hinweis: Fachschulen des Freistaats Sachsen sind den Beruflichen Schulzentren (BSZ) zugeordnet. Daneben existieren auch entsprechende Schulen in freier Trägerschaft.


Voraussetzungen

Wer die Fachschule besuchen möchte, muss über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und in der Regel bereits Berufserfahrungen gesammelt haben. Außerdem gelten für die Bereiche Gestaltung, Sozialwesen, Technik, Wirtschaft und Landwirtschaft besondere Aufnahmevoraussetzungen, informieren Sie sich über diese in der Schulordnung über die Fachschule.

Versagung der Aufnahme

Die Aufnahme an der Fachschule wird generell versagt:

  • wenn die Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind
  • wer mehr als einmal
    • nicht zur Abschlussprüfung zugelassen wurde oder
    • die Abschlussprüfung nicht bestanden hat
  • wenn wegen zu vieler Bewerber ein Auswahlverfahren durchgeführt werden muss, in dessen Folge ein Antrag nicht berücksichtigt werden kann
  • wenn die Bewerberin oder der Bewerber persönlich nicht geeignet ist, weil er vorsätzlich eine Straftat begangen hat

Unter Umständen kann die Aufnahme auch versagt werden:

  • wenn der Antrag bei Ablauf der Bewerbungsfrist nicht oder nicht vollständig vorgelegen hat.

Zugangsberuf

Für die Aufnahme an Fachschulen ist in manchen Fällen eine abgeschlossene Berufsausbildung erforderlich. Anhand der Liste der Zugangsberufe finden Sie heraus, ob Ihr Berufsabschluss den Zugang zur gewünschten Fachrichtung ermöglicht.

Anrechnung von Teilzeittätigkeiten

Wenn für die Aufnahme an der Fachschule eine Berufstätigkeit von bestimmter Dauer vorausgesetzt wird, bezieht sich die Angabe auf eine Vollzeitbeschäftigung. Bei einer Teilzeitbeschäftigung verlängert sich die Dauer der geforderten Berufstätigkeit entsprechend.

Erwerb der Fachhochschulreife

In ausgewählten Fachschulbildungsgängen kann zusätzlich die Fachhochschulreife erworben werden. Zur Prüfung für die Fachhochschulreife werden die Schüler zugelassen,

  • die den mittleren Schulabschluss vor der Abschlussprüfung der Fachschule erworben haben,
  • die einen mindestens sechsjährigen fortlaufenden Unterricht an einer allgemeinbildenden Schule im Fach Englisch erhalten oder gleichwertige Kenntnisse in Englisch erworben haben und diese in einer Prüfung nachweisen konnten,
  • sowie Schülerinnen und Schüler, die an dem in der Stundentafel als "Zusatzausbildung Fachhochschulreife" ausgewiesenen Unterricht teilgenommen und nicht mehr als 20 Prozent der Stunden unentschuldigt versäumt haben.


Ablauf

Für die Aufnahme an einer Fachschule bewerben Sie sich an der von Ihnen ausgewählten Fachschule.

Sind in einem Bildungsgang mehr Bewerberinnen und Bewerber als Plätze vorhanden, führt die Schulleitung für alle Bewerberinnen und Bewerber, welche die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen, ein Auswahlverfahren durch.

Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung. Die Aufnahmeentscheidung wird Ihnen schriftlich bekannt gegeben und steht unter dem Vorbehalt, dass Sie ein eventuell fehlendes Abschluss- oder Versetzungszeugnis noch nachreichen und an der Fachschule tatsächlich die entsprechenden Klassen gebildet werden. In besonderen Härtefällen kann das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft genehmigen, dass der Nachweis von Aufnahmevoraussetzungen für landwirtschaftliche Fachschulen bis zur Zulassung zur Abschlussprüfung erbracht werden kann.

Wenn Sie in die Fachschule aufgenommen werden, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Bekanntgabe ebenfalls schriftlich mitteilen, ob Sie den Platz in Anspruch nehmen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt Ihr Anspruch auf die Zulassung.



Notwendige Unterlagen:

In der Regel genügt ein formloser Antrag. Sie sollten sich jedoch bereits im Vorfeld bei der Schulleitung über die Formalitäten der Antragstellung informieren. Mit dem Aufnahmeantrag müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • beglaubigte Kopien des Zeugnisses, das die Aufnahmevoraussetzungen nachweist
  • Nachweise für die Aufnahmevoraussetzungen, die nicht durch Zeugnisse nachgewiesen werden können
  • ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf
  • eine Erklärung darüber,
    • ob die Bewerberin oder der Bewerber bereits zu einer Abschlussprüfung in demselben Bildungsgang zugelassen wurde, an der Abschlussprüfung teilgenommen hat und welche Ergebnisse erzielt worden sind,
    • an welcher Fachschule sich die Bewerberin oder der Bewerber außerdem beworben hat und
    • ob die Bewerberin oder der Bewerber bereits in einem oder mehreren Auswahlverfahren einer Fachschule nicht berücksichtigt werden konnte
  • gegebenenfalls eine Erklärung über das Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte, wenn die Aufnahme an der Schule versagt werden würde
  • wenn die Schulleitung es fordert, ein Führungszeugnis

Zur Anmeldung werden folgende Daten erhoben:

  • Vor- und Familienname
  • Geburtsdatum und -ort
  • Geschlecht
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • Staatsangehörigkeit
  • Art und Grad einer Behinderung oder chronischen Krankheit, soweit sie für die Ausbildung von Bedeutung sind.


Bearbeitungsfristen:

Die Bewerbungsfrist für die Anmeldung an der Fachschule legen die Schulleitungen selbst fest. Bitte erfragen Sie deshalb die genauen Daten für das Anmeldeverfahren direkt an der jeweiligen Fachschule.



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

Die Anmeldung und der Besuch der Fachschule eines Beruflichen Schulzentrums sind für Sie kostenfrei. Über die Kosten einer Ausbildung an einer Schule in freier Trägerschaft informieren Sie sich bitte an dieser Schule.



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:

Besondere Aufnahmevoraussetzungen

  • § 59 FSO – Fachrichtung Heilerziehungspflege
  • § 66 FSO – Fachrichtung Heilpädagogik
  • § 74 FSO – Fachrichtung Sozialpädagogik
  • § 95 FSO – Landwirtschaftliche Fachschulen (zweijährige und dreijährige Fachschule)


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 31.07.2014


 
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