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Anmeldung zum Frühstudium
Besonders begabte und leistungsfähige Gymnasiasten können parallel zur Schule ein Frühstudium beginnen. Dabei besuchen sie ausgewählte Vorlesungen und Seminare an einer sächsischen Hochschule und können an Prüfung teilnehmen. Bei einem späteren Studium werden die so erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen angerechnet.
Zuständigkeit
Universitäten und Fachhochschulen in Sachsen, die das Frühstudium anbieten:
- Hochschule für Musik "Carl Maria von Weber" Dresden
- Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig-Hochschule für angewandte Wissenschaften
- Hochschule Zittau / Görlitz–Hochschule für angewandte Wissenschaften
- Technische Universität Chemnitz
- Technische Universität Dresden
Voraussetzungen
- Besuch der gymnasialen Oberstufe
- fortgeschrittene Schulkenntnisse
- besondere Begabung nach einvernehmlichem Urteil von Schule und Hochschule
Ablauf
Die Anmeldung zum Frühstudium läuft bei jeder teilnehmenden Universität und Fachhochschule anders ab. Bitte wenden Sie sich an die Studienberatung der jeweiligen Bildungseinrichtung.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
keine
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- § 19 Sächsisches Hochschulgesetz (SächsHSG) – Gasthörer, Frühstudierende
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. 22.08.2014