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Bildungsempfehlung 


Alle Schülerinnen und Schüler der 4. und alle Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse der Oberschule erhalten im zweiten Schulhalbjahr eine Bildungsempfehlung. Im Schuljahr 2014/15 wurden die Bildungsempfehlungen am 27.02.2015 den Eltern schriftlich bekannt gegeben.

In der Bildungsempfehlung wird entweder die Fortsetzung der Schullaufbahn an einer Oberschule oder an einem Gymnasium empfohlen. Wenn in der 5. Klasse eine Bildungsempfehlung erteilt werden soll, muss dies von den Eltern der Schülerin oder des Schülers dem Klassenlehrer bis zum 23.02.2015 mitgeteilt werden.

Die Bildungsempfehlung kann auch am Ende des Schuljahres (bis zum 26.06.2015) erteilt werden.

Eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt, wenn der Schüler in der Halbjahresinformation (Halbjahreszeugnis) oder am Ende des Schuljahres in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht einen Notendurchschnitt von 2.0 oder besser erreicht hat und keines dieser Fächer mit der Note "ausreichend" oder schlechter benotet wurde.

Auch sollten das Lern- und Arbeitsverhalten des Schülers, seine schulischen Leistungen und seine bsherige Entwicklung erwarten lassen, dass er den Anforderungen des Gymnasiums gerecht werden kann.



Zuständigkeit

Zuständig ist die Schule Ihres Kindes; Ihr Ansprechpartner die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer.



Ablauf

Die Bildungsempfehlung erhalten alle Schülerinnen und Schüler der 4. und alle Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse der Oberschule im zweiten Schulhalbjahr automatisch.

Wenn Sie eine Bildungsempfehlung für Ihr Kind am Ende des 4. Schuljahres wünschen, so vereinbaren Sie dies mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer.

Wenn Sie eine Bildungsempfehlung in der 5. Klasse wünschen, so vereinbaren Sie dies ebenfalls mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer.

 



Notwendige Unterlagen:

keine



Bearbeitungsfristen:

Die Bildungsempfehlung wird regulär zum Abschluss des ersten Halbjahres der 4. Grundschulklasse erteilt. Im Schuljahr 2014/15 wurde die Bildungsempfehlung am 27.02.2015 den Eltern bekannt gegeben.

Eine Bildungsempfehlung kann nach Vereinbarung mit der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer auch am Ende des Schuljahres erteilt werden. Im Schuljahr 2014/15 kann sie bis 26.06.2015 erteilt werden.



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

keine



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 05.02.2015




 
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