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Anmeldung zur Dualen Berufsausbildung mit Abitur in Sachsen (DuBAS) 


In Sachsen kann man seit dem Schuljahr 2011/2012 einen Berufsabschluss und die allgemeine Hochschulreife (Abitur) im Doppelpack erwerben. In vier Jahren werden die praktische Ausbildung im Beruflichen Schulzentrum sowie im Ausbildungsbetrieb und der schulische Teil am Beruflichen Gymnasium und an der Berufsschule kombiniert.

Die "Duale Berufsausbildung mit Abitur Sachsen" (DuBAS) ist derzeit in den folgenden Beruflichen Schulzentren und den genannten Ausbildungsberufen möglich:

Berufliches Schulzentrum für Elektrotechnik in Dresden

  • Fachinformatiker/­Fachinformatikerin
  • IT-Systemelektroniker/­IT-Systemelektronikerin

Karl-Heine-Schule (Berufliches Schulzentrum der Stadt Leipzig)

  • Industriemechaniker/­Industriemechanikerin
  • Werkzeugmechaniker/­Werkzeugmechanikerin
  • Zerspanungsmechaniker/­Zerspanungsmechanikerin

Berufliches Schulzentrum für Wirtschaft und Technik Bautzen

  • Industriemechaniker/­Industriemechanikerin
  • Konstruktionsmechaniker/­Konstruktionsmechanikerin
  • Werkzeugmechaniker/­Werkzeugmechanikerin
  • Zerspanungsmechaniker/­Zerspanungsmechanikerin


Zuständigkeit

Wo kann ich mich bewerben?

  • bei einem Unternehmen, das im gewählten Beruf ausbildet
    oder
  • bei einem der in Frage kommenden Beruflichen Schulzentren
    • Berufliches Schulzentrum für Elektrotechnik in Dresden
    • Karl-Heine-Schule (Berufliches Schulzentrum der Stadt Leipzig)
    • Berufliches Schulzentrum für Wirtschaft und Technik Bautzen
    • Berufliches Schulzentrum für Technik II Chemnitz (Handwerkerschule)
      Amt24-Behördenwegweiser


Voraussetzungen

Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler

  • welche die Klassenstufe 10 einer Oberschule besucht haben und dort den Realschulabschluss mit mindestens dreimal der Note gut in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Physik, Chemie oder Biologie erreicht haben. (Jedes der übrigen genannten Fächer soll mindestens die Note befriedigend aufweisen. Die Durchschnittsnote aller Fächer muss in der Regel besser als 2,5 sein.)
  • von einem Gymnasium mit dem Versetzungszeugnis von Klassenstufe 10 nach der Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums oder dem Nachweis des Realschulabschlusses.
  • die außerdem eine Ausbildungsplatz in einem Unternehmen (Berufsausbildungsvertrag) in einem der oben genannten Ausbildungsberufe haben.
Hinweis: Ein Ausbildungsvertrag kann noch bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres der Klassenstufe 11 abgeschlossen werden.


Ablauf

Bewerbung und Auswahlverfahren

Bewerben Sie sich bei einem Unternehmen, das im gewünschten Beruf ausbildet. Wenn Sie einen Ausbildungsvertrag mit diesem abgeschlossen haben, meldet Sie das Unternehmen am jeweiligen Beruflichen Schulzentrum an.

Sie können sich auch direkt am Beruflichen Schulzentrum bewerben. Die Einrichtung unterstützt Sie dann bei der Suche nach einem Ausbildungsbetrieb.

Hinweis: Wenn Sie volljährig sind, bewerben Sie sich selbst – sind Sie es noch nicht, müssen das Ihre Eltern für Sie tun. Haben beide Eltern das Sorgerecht für Sie, müssen sie die Bewerbung auch gemeinsam durchführen.

Sollte die Anzahl der Bewerber die zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze übersteigen, führt das Berufliche Schulzentrum ein Auswahlverfahren durch. Ausschlaggebend sind dabei die schulischen Leistungen.

Ausbildung und Prüfungen

Die Ausbildung beginnt mit der Klassenstufe 11 des Beruflichen Gymnasiums. Der Teil der Berufsausbildung beginnt im zweiten Schulhalbjahr der Klassenstufe 11. Das Berufsausbildungsverhältnis wird bis zum Ende der Klassenstufe 14 geführt.

Am Ende der Klasse 14 legen Sie sowohl die Berufsabschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) als auch die Abiturprüfung am Beruflichen Gymnasium ab.

Eine nicht bestandene Abiturprüfung kann einmal und nach einem Jahr wiederholt werden. Eine nicht bestandene Berufsabschlussprüfung kann halbjährlich und insgesamt zweimal wiederholt werden.



Notwendige Unterlagen:

Mit der Bewerbung müssen folgende Unterlagen als beglaubigte Kopien eingereicht werden:

  • Schülerinnen und Schüler von Oberschulen:
    • Zeugnis des Realschulabschlusses
  • Schülerinnen und Schüler von Gymnasien:
    • Versetzungszeugnis von Klassenstufe 10 nach Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums
      oder
    • Nachweis des Realschulabschlusses
  • Berufsausbildungsvertrag (soweit vorhanden)
Hinweis: Für die Bewerbung von Schülerinnen und Schülern der 10. Klasse ist die Vorlage des Halbjahreszeugnisses zunächst ausreichend. Sobald am Schuljahresende das entsprechende Abschlusszeugnis beziehungsweise das Versetzungszeugnis vorliegt, muss dieses nachgereicht werden.

Bei der Anmeldung am Beruflichen Schulzentrum werden folgende Daten erhoben:

  • Vor- und Familienname
  • Geburtsdatum und -ort
  • Geschlecht
  • Anschrift und Telefonverbindung
  • Staatsangehörigkeit
  • Religionszugehörigkeit
  • Art und Grad einer Behinderung oder chronischen Krankheit, soweit sie für den Besuch der Schule von Bedeutung ist
  • Ort und Datum des Beginns und der Beendigung des Besuchs allgemeinbildender und berufsbildender Schulen
  • bei Bestehen eines Berufsausbildungsverhältnisses der Ausbildungsberuf einschließlich der Fachrichtung oder des Schwerpunktes, bei Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses die ausgeübte Tätigkeit
  • Name, Anschrift und Telefonverbindung des Ausbildungsbetriebes beziehungsweise des Arbeitgebers
  • bei Minderjährigen: Name, Anschrift und Telefonverbindung der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)


Bearbeitungsfristen:

Der Aufnahmeantrag muss bis zum 31. März des Jahres, in der die Aufnahme an der Schule beabsichtigt ist, gestellt werden. Anträge, die danach eingehen, werden im Auswahlverfahren erst berücksichtigt, wenn über alle rechtzeitig eingegangenen Aufnahmeanträge entschieden worden ist.



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

Die Anmeldung und der Besuch eines Beruflichen Schulzentrums sind für Sie kostenfrei.



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 16.07.2014



 
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