Lebenslagen-> Schule-> Schulaufnahme-Untersuchung
Wenn Sie Ihr Kind in der Grundschule Ihres Schulbezirks anmelden, beginnt die Schuleingangsphase.
Mit der Schulanmeldung erhalten Sie für Ihr Kind einen Termin zur Schulaufnahmeuntersuchung. Die Schulaufnahmeuntersuchung ist die gesetzlich verankerte Pflichtuntersuchung für alle Kinder vor Schulbeginn. Ein Kinder- und Jugendarzt oder eine Kinder- und Jugendärztin des öffentlichen Gesundheitsdienstes (in der Regel ein Arzt oder eine Ärztin vom Gesundheitsamt) wird Ihr Kind im Hinblick auf seinen altersgerechten körperlichen und geistigen Entwicklungsstand mit Blick auf den bevorstehenden Schuleintritt untersuchen. Mindestens ein Elternteil muss dabei sein, um dem Arzt die erforderlichen Auskünfte zu geben.
Voraussetzungen
An einer Schulaufnahmeuntersuchung müssen teilnehmen:
- alle Kinder, die bis zum 30. Juni des beginnenden Schuljahres das 6. Lebensjahr vollendet haben
- vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder
- Kinder, die auf Wunsch der Eltern vorzeitig eingeschult werden sollen
- Kinder, die in Förder- oder Privatschulen eingeschult werden sollen
Ablauf
In der Regel wird bei der Schulanmeldung ein individueller Termin für die Schulaufnahmeuntersuchung vereinbart.
Die Untersuchung findet grundsätzlich in den Räumen der Schule statt. Nur wenn die Schule keine geeigneten Räumlichkeiten hat, kann die Untersuchung in der Dienststelle des jeweiligen Gesundheitsamtes stattfinden. Ein Erziehungsberechtigter muss bei der Untersuchung dabei sein. Der erhobene Befund wird gleich mitgeteilt.
Der Arzt oder die Ärztin führt eine Untersuchung des Entwicklungsstandes Ihres Kindes durch. Hier werden vor allem die Bereiche in den Blick genommen, die für einen erfolgreichen Schulbesuch besondere Bedeutung haben. Dazu gehören:
- Erfassung metrischer Daten (Körpergröße, -gewicht)
- Durchführung von Seh- und Hörtests
- körperliche Untersuchung
- Überprüfung des Impfstatus und Impfberatung
Außerdem werden folgende Aspekte untersucht:
- spielerische Erfassung schulrelevanter Hirnleistungsfunktionen
- Allgemeinwissen
- Fein- und Grobmotorik
- motorisch-koordinative Leistungen
- Hör- und Sehvermögen
- logisches Denken
- altersgemäße Sprachentwicklung
- Lateralität (Händigkeit)
- psychosoziales Verhalten
Befunde, die einer weiteren medizinischen Abklärung bedürfen, werden dem Sorgeberechtigten mitgeteilt und eine entsprechende Überweisung empfohlen. Die Eltern werden gegebenenfalls zu notwendigen Fördermaßnahmen beraten. Falls nötig, informiert der Kinder- und Jugendärztliche Dienst die Schule über erforderliche Maßnahmen.
Notwendige Unterlagen:
- Impfausweis
- gelbes Vorsorgeheft
- wenn vorhanden: Schwerbehindertenausweis, Brillenpass
- bei Bedarf: Befundunterlagen
- Einladungsschreiben des Gesundheitsamtes mit Angaben zur gesundheitlichen Vorgeschichte des Kindes
Bearbeitungsfristen:
Die Untersuchung sollte mindestens sechs Monate vor Beginn des Schuljahres durchgeführt werden.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Die Untersuchung ist kostenlos.
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- § 26a Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG) – Schulgesundheitspflege
- § 4 Schulgesundheitspflegeverordnung – Durchführung der Schulaufnahmeuntersuchung
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 20.01.2014