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Wenn Ihr Kind schulpflichtig wird, müssen Sie es im Vorjahr der Einschulung an der Grundschule anmelden.
Mit der Schulanmeldung beginnt die Schuleingangsphase, in der die Kindergartenkinder gezielt auf die Schule vorbereitet werden. Mit der Anmeldung zur Grundschule ist eine ärztliche Untersuchung (Schulaufnahmeuntersuchung) vorgeschrieben. Diese wird von einem Jugendarzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes durchgeführt. Den Termin erhalten Sie bei der Grundschulanmeldung oder direkt vom öffentlichen Gesundheitsdienst.
Zuständigkeit
Sie melden Ihr Kind an der Grundschule an, in deren Schulbezirk Sie wohnen.
- Sächsische Schuldatenbank
Auswahl nach Städten und Gemeinden
- Jede öffentliche Grundschule hat einen Schulbezirk. Alle Kinder, die in diesem Bezirk wohnen, müssen diese Grundschule besuchen. In der Regel entspricht der Schulbezirk dem Gemeindegebiet. Wenn es in einer Gemeinde oder Stadt mehrere Grundschulen gibt, können die Gemeinden und Städte ihr Gebiet in mehrere Schulbezirke unterteilen oder die Schulen in einem gemeinsamen Schulbezirk belassen, so dass die freie Auswahl der Schule besteht. Welche Grundschule für Ihren Wohnsitz vorgesehen ist, erfahren Sie von Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
- Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Ausnahme vom Schulbezirk möglich, so dass auch eine andere Grundschule besucht werden kann.
- Neben den öffentlichen Grundschulen gibt es auch zahlreiche Grundschulen in freier Trägerschaft (Privatschulen). Diese haben keinen festgelegten Schulbezirk.
Voraussetzungen
Ihr Kind muss für das am 01.08. beginnende Schuljahr schulpflichtig sein. Dies ist der Fall, wenn es im Zeitraum vom 01.07. des Vorjahres bis zum 30.06. des Jahres der Einschulung seinen sechsten Geburtstag hat.
Ausnahmen ergeben sich bei Kindern,
- die ihren sechsten Geburtstag noch bis zum 30.09. des Jahres der Einschulung haben und die Eltern die Einschulung wünschen (ohne weitere Genehmigung) oder
- deren vorzeitige Einschulung oder die Zurückstellung vom Schulbesuch genehmigt wurde.
Des Weiteren muss Ihr Kind über einen für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand verfügen.
Ablauf
Die Kinder werden von ihren Eltern an der Grundschule angemeldet.
Den Ablauf der Anmeldung organisieren die Schulen selbst. Nähere Informationen erfahren Sie in der Regel mit der Bekanntgabe der Anmeldetermine im Mai des Jahres vor der Einschulung.
Notwendige Unterlagen:
- Geburtsurkunde des Kindes (Original oder beglaubigte Kopie)
Bei Besuch einer Kindertageseinrichtung kann die Entwicklungsdokumentation vorgelegt werden (freiwillig).
Bei der Anmeldung werden folgende Daten aufgenommen:
- Name und Vorname der Eltern und des Kindes
- Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes
- Geschlecht des Kindes
- Anschrift der Eltern und des Kindes
- Telefonnummer, Notfalladresse
- Staatsangehörigkeit des Kindes (mit Einwilligung der Eltern)
- Religionszugehörigkeit des Kindes
- Art und Grad einer Behinderung und chronische Krankheiten, soweit sie für den Schulbesuch von Bedeutung sind (mit Einwilligung der Eltern)
- ob im Jahr vor der Schulaufnahme ein Kindergarten besucht wird
Bearbeitungsfristen:
Die Termine für die Anmeldung werden unterschiedlich bekannt gegeben. Einige Grundschulen verschicken Einladungen an die Eltern, deren Kinder in ihrem Schulbezirk wohnen. In anderen Gemeinden und Städten werden die Termine durch einen öffentlichen Aushang oder in der Zeitung bekannt gegeben. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte persönlich an die Grundschule.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- § 26 Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG) – Allgemeines zur Schulpflicht
- § 27 SchulG – Beginn der Schulpflicht
- § 31 SchulG – Verantwortung für die Erfüllung der Schulpflicht
- § 3 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Grundschulen im Freistaat Sachsen (Schulordnung Grundschulen – SOGS) – Anmeldung
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 16.07.2014