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Lebenslagen-> Führerschein-> Fahrerlaubnisse und Führers...-> Führerschein, Namensänderung
Führerschein, Namensänderung 


Eine Neuausstellung des Führerscheins bei einer Namensänderung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Sie können also Ihren bisherigen Führerschein behalten, wobei Sie sich im Zweifelsfall bei Kontrollen zusätzlich durch Ihren Personalausweis oder Reisepass ausweisen müssen.

Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen. Wünschen Sie also eine Namensänderung im Führerschein, wird ein neuer Kartenführerschein (im Scheckkartenformat) ausgestellt und der alte Führerschein eingezogen.



Zuständigkeit

Fahrerlaubnisbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes



Ablauf

Wenn Sie einen neuen Führerschein wünschen, müssen Sie den Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde persönlich stellen. Da Sie eine Unterschrift leisten müssen, können Sie sich hierbei nicht vertreten lassen.

Der Kartenführerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Abholung des neuen Führerscheins ist auch durch einen Bevollmächtigten oder eine Bevollmächtigte möglich.

Gegen Zahlung einer Extragebühr gibt es die Möglichkeit einer Expressbestellung, wodurch sich die Wartezeit auf den neuen Führerschein reduziert. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Fahrerlaubnisbehörde.

Hinweis! Vereinzelt gibt es bereits Behörden, bei denen eine Antragstellung auch elektronisch möglich ist. Die notwendige Unterschrift wird dann bei der Abholung geleistet.


Notwendige Unterlagen:
  • alter Führerschein
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (ersatzweise eine aktuelle Bestätigung der Personendaten durch die Meldebehörde)
  • wenn die Namensänderung im Personaldokument noch nicht eingetragen ist: zusätzlich
    • bei Heirat: Heiratsurkunde
    • bei Scheidung: beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils
  • biometrisches Foto:
  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht (nur bei Abholung möglich):
    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung der Antragstellerin oder des Antragstellers
    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des oder der Bevollmächtigten


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
  • Führerscheintausch bei Datenänderung in Kartenführerschein (für Besitzer des alten, grauen oder rosa Führerscheins): EUR 24,00
  • Führerscheintausch bei Datenänderung (für Inhaber eines Kartenführerscheins): EUR 17,90 bis EUR 35,80


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 15.01.2014



 
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