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Rundfunkbeitrag, Änderungsmitteilung
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Zuständigkeit • Voraussetzungen • Ablauf • Unterlagen • Fristen • Kosten • Sonstiges • Rechtsvorschrift •
Wenn Sie umziehen, sich Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert, teilen Sie dies bitte dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit.
Zuständigkeit
Voraussetzungen
Eine Änderung ist eingetreten, insbesondere:
- Adressänderung
- Namensänderung
- neue Kontoverbindung
- andere Zahlungsweise
Ablauf
Änderungen können Sie derzuständigen Stelle schriftlich mit dem vorgeschriebenen Formular mitteilen.
Notwendige Unterlagen:
keine
Bearbeitungsfristen:
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich anzeigen.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Änderung: gebührenfrei
Sonstiges
Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 13.01.2015