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Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie Ersatzreisedokumente für die Heimreise ausstellen lassen. Je nachdem, ob Sie direkt nach Deutschland zurückkehren oder noch in andere Länder einreisen wollen, muss entweder ein Reiseausweis, der nur für die Einreise nach Deutschland gilt, oder ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Zuständigkeit
Zuständig ist die deutsche diplomatische Vertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder Konsulat) im Reiseland
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Auslandsvertretungen
Auswärtiges Amt
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Reisepass oder einen Reiseausweis, der ausschließlich zur Einreise in das Bundesgebiet berechtigt, im Ausland bei deutschen Botschaften, Generalkonsulaten und Konsulaten, nicht jedoch bei Honorarkonsuln beantragen. Wenn keine deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland existiert, können Ihnen auch die Vertretungen anderer EU-Mitgliedstaaten Reisedokumente ausstellen, mit denen Sie in die EU einreisen können.
Notwendige Unterlagen:
- Bescheinigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der Polizei
- zwei aktuelle biometrietaugliche Passbilder im Passformat 45 x 35 mm
- Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit (zum Beispiel Personalausweis, Kopie des verlorenen oder gestohlenen Reisepasses)
Bearbeitungsfristen:
Reiseausweis
Die Ausstellung eines Reiseausweises für die Einreise in das Bundesgebiet kann in der Regel innerhalb weniger Stunden erfolgen, sofern Sie die erforderlichen Unterlagen vollständig vorlegen können.
Die Gültigkeitsdauer von Reiseausweisen zur Heimreise nach Deutschland richtet sich nach der Dauer der Reise, darf aber höchstens einen Monat betragen.
Vorläufiger Reisepass
Vorläufige Reisepässe können erst ausgestellt werden, wenn die entsprechende Ermächtigung der Passbehörde Ihres Wohnsitzes vorliegt. Dies kann je nach Einzelfall und Zeitpunkt der Beantragung unterschiedlich lange dauern, da die Passbehörden in Deutschland nur unter der Woche zu bestimmten Zeiten erreichbar sind. Sie müssen auf jeden Fall mit einer Wartezeit von einigen Tagen rechnen.
Falls Sie auch ein Ausreisevisum benötigen, kann sich die Weiterreise zusätzlich verzögern.
Vorläufige Reisepässe haben eine Gültigkeitsdauer von höchstens einem Jahr.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
- für einen Reiseausweis als Passersatz zur direkten Rückkehr nach Deutschland: EUR 8,00
- für einen Reisepass mit 32 / 48 Seiten:
- Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: EUR 72,00 / 94,00
- Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: EUR 50,50 / 72,50
- für einen Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich jeweils EUR 45,00
- für einen vorläufigen Reisepass: EUR 39,00
- für einen Kinderreisepass: EUR 26,00
Für Reisedokumente, die von den Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten ausgestellt werden, fallen unterschiedlich hohe Gebühren an.
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- § 7 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV) – Passersatz
- § 9 PassV – Lichtbilder für den Passersatz
- § 10 PassV – Gültigkeitsdauer des Passersatzes
- § 15 PassV – Gebühren
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 17.12.2012