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EC-Kartensperrung bei Verlust oder Diebstahl 

ZuständigkeitAblaufFristenKosten

Wenn Ihre EC-Karte gestohlen wurde, müssen Sie die betreffende Karte so schnell wie möglich sperren lassen, um Missbrauch zu vermeiden. Mit der einfachen Sperrung wird allerdings nur verhindert, dass Ihre Karte im PIN-Verfahren benutzt werden kann – es ist weiterhin möglich, durch Vorlage Ihrer Karte und Fälschung Ihrer Unterschrift auf Ihre Kosten mit der Karte zu zahlen.

Tipp: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank, ob diese an den bundesweiten Sperrnotruf 116 116 angeschlossen ist oder ob Sie gegebenenfalls eine andere Sperrnummer verwenden müssen. Speichern Sie diese Nummer in Ihrem Mobiltelefon, damit Sie im Notfall nicht erst danach suchen müssen.

Mehr zum Thema:

Umfassende Sperrung über KUNO

In Deutschland gibt es auch die Möglichkeit, Karten über das System KUNO (Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr durch Nutzung nicht polizeilicher Organisationsstrukturen) sperren zu lassen. Dabei ist die Polizei elektronisch mit dem Einzelhandel und Netzbetreibern verbunden und kann auf Ihren Wunsch die Daten der Karte in die Sperrdateien der Kassensysteme übermitteln. Es ist dann nicht mehr möglich, mit der gesperrten Karte zu bezahlen.



Zuständigkeit

Bank / Kreditinstitut



Ablauf

Veranlassen Sie, sobald Sie den Verlust der Karte bemerken, die Sperrung bei der zuständigen Stelle. Dazu benötigen Sie in der Regel Ihre Kontonummer (möglichst auch die Bankleitzahl).

Nachdem Sie die Sperre der Karte veranlasst haben, sollten Sie unverzüglich eine Diebstahls- oder Verlustanzeige bei der Polizei erstatten.



Bearbeitungsfristen:

Um Schäden durch Missbrauch der verlorenen oder gestohlenen Karten zu vermeiden, sollten Sie Ihre Karten sofort, nachdem Sie den Verlust bemerken, sperren lassen.



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

keine

Hinweis: Die Neuausstellung einer EC-Karte kann mit Kosten verbunden sein. Erkundigen Sie sich darüber direkt bei Ihrem Kreditinstitut (Bank).


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern, Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 23.09.2014



 
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