Gemeindeverwaltung Nünchritz
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Lebenslagenführer

Eine Seite zurück  Zur Startseite  E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung
 
 

Lebenslagen-> Reisen-> Verkehrsmittel-> Bahn- und Busreisen-> Fahrgastrechte Bahn, Fernbu...
Fahrgastrechte Bahn, Fernbus, Schiff - Beschwerde beim Eisenbahn-Bundesamt 


Gab es auf Ihrer Reise mit der Bahn, mit dem Schiff oder im Fernbus Anlass zu einer Beschwerde und reagierte das Verkehrsunternehmen darauf nicht oder unzufriedenstellend, können Sie sich beim Eisenbahn-Bundesamt beschweren. Das Bundesamt leitet Ihre Beschwerde nötigenfalls an die zuständige Aufsichtsbehörde weiter.

Zu den Fahrgastrechten:

Tipp: Um eine Einigung mit dem Verkehrsunternehmen zu erzielen, können sich auch an die unabhängige Schlichtungsstelle wenden.


Zuständigkeit


Voraussetzungen
  • Sie haben Ihre Fahrgastrechte bei dem betreffenden Verkehrsunternehmen vergeblich geltend gemacht oder
  • das Verkehrsunternehmen hat nicht binnen eines Monats über Ihren Antrag entschieden

Ein Erstattungsanspruch besteht nicht bei

  • Umständen, die außerhalb des Verkehrsunternehmens liegen
  • einem Verschulden der oder des Reisenden
  • Verursachung durch Dritte


Ablauf
  • Füllen Sie das entsprechende Beschwerdeformular aus (Formulare & Online-Dienste).
  • Senden Sie das Formular mit einer Kopie des Fahrscheins und gegebenenfalls weiterer Unterlagen per E-Mail, Post oder Fax an das Eisenbahn-Bundesamt (s. "Zuständige Stelle").


Notwendige Unterlagen:

je nach Anliegen und Verkehrsmittel:

  • Beschwerdeformular Eisenbahn / Kraftomnibus / Schiffsreisen (Formulare & Online-Dienste)
  • Fahrschein im Original (bei Zeitkarten: Kopie)
  • weitere relevante Dokumente und Nachweise
  • nachvollziehbare Darstellung des Sachverhaltes und des vermuteten Rechtsverstoßes gegen die Fahrgastrechte


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

keine



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 20.08.2014

 
Bürgertelefon Fahrgastrechte
(Eisenbahn-Bundesamt)
    Tel: +49 228 30795-400
    Fax: ...


 
© Gemeindeverwaltung Nünchritz      Impressum      Datenschutzerklärung  
Zur Druckansicht