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Fahrgastrechte Bahn, Fernbus, Schiff - Beschwerde beim Eisenbahn-Bundesamt
Gab es auf Ihrer Reise mit der Bahn, mit dem Schiff oder im Fernbus Anlass zu einer Beschwerde und reagierte das Verkehrsunternehmen darauf nicht oder unzufriedenstellend, können Sie sich beim Eisenbahn-Bundesamt beschweren. Das Bundesamt leitet Ihre Beschwerde nötigenfalls an die zuständige Aufsichtsbehörde weiter.
Zu den Fahrgastrechten:
- Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr, Erstattungen und Entschädigungen
- Fahrgastrechte im Busverkehr, Erstattungen und Entschädigungen
- Fahrgastrechte im Schiffsverkehr, Erstattungen und Entschädigungen
Amt24-Informationen
Tipp: Um eine Einigung mit dem Verkehrsunternehmen zu erzielen, können sich auch an die unabhängige Schlichtungsstelle wenden.
- Fahrgastrechte Bahn, Fernbus, Flugzeug, Schiff – Beschwerde bei der Schlichtungsstelle
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Zuständigkeit
Voraussetzungen
- Sie haben Ihre Fahrgastrechte bei dem betreffenden Verkehrsunternehmen vergeblich geltend gemacht oder
- das Verkehrsunternehmen hat nicht binnen eines Monats über Ihren Antrag entschieden
Ein Erstattungsanspruch besteht nicht bei
- Umständen, die außerhalb des Verkehrsunternehmens liegen
- einem Verschulden der oder des Reisenden
- Verursachung durch Dritte
Ablauf
- Füllen Sie das entsprechende Beschwerdeformular aus (Formulare & Online-Dienste).
- Senden Sie das Formular mit einer Kopie des Fahrscheins und gegebenenfalls weiterer Unterlagen per E-Mail, Post oder Fax an das Eisenbahn-Bundesamt (s. "Zuständige Stelle").
Notwendige Unterlagen:
je nach Anliegen und Verkehrsmittel:
- Beschwerdeformular Eisenbahn / Kraftomnibus / Schiffsreisen (Formulare & Online-Dienste) Fahrschein im Original (bei Zeitkarten: Kopie)
- weitere relevante Dokumente und Nachweise
- nachvollziehbare Darstellung des Sachverhaltes und des vermuteten Rechtsverstoßes gegen die Fahrgastrechte
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
keine
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- Allgemeines Eisenbahngesetz
- Eisenbahn-Verkehrsordnung
- Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr
- EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Gesetz (EU-FahrgRBusG)
- Verordnung (EG) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.02.2011 über die über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr
- EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetz
- Verordnung (EG) Nr. 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 20.08.2014
Bürgertelefon Fahrgastrechte
(Eisenbahn-Bundesamt)
(Eisenbahn-Bundesamt)
- Tel: +49 228 30795-400
Fax: ...