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Fahrgastrechte Bahn, Fernbus, Flugzeug, Schiff - Beschwerde bei der Schlichtungsstelle
Gab es auf Ihrer Reise mit der Bahn, mit dem Schiff, im Fernbus oder im Flugzeug Anlass zu einer Beschwerde und hat das Verkehrsunternehmen darauf nicht zufriedenstellend oder gar nicht geantwortet, kann die unabhängige Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) für Sie versuchen, eine Einigung herbeizuführen. Die Schlichtungsstelle ist als Vermittler zwischen Fahrgästen und den Beförderern der genannten Verkehrsmittel bundesweit anerkannt.
Zu den Fahrgastrechten:
- Fahrgastrechte Bahn, Erstattungen und Entschädigungen
- Fahrgastrechte Fernbus, Erstattungen und Entschädigungen
- Fluggastrechte, Erstattungen und Entschädigungen
- Fahrgastrechte Schiff, Erstattungen und Entschädigungen
Amt24-Informationen
Sie können sich mit Ihrer Beschwerde zum öffentlichen Personenverkehr auch an das jeweilige Bundesamt wenden.
- Fahrgastrechte Bahn, Fernbus, Schiff - Beschwerde beim Eisenbahn-Bundesamt
- Fluggastrechte, Beschwerde beim Luftfahrt-Bundesamt
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
Zuständigkeit
Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP)
Voraussetzungen
- Sie haben Ihre Fahrgastrechte bei dem betreffenden Verkehrsunternehmen vergeblich geltend gemacht oder
- das Verkehrsunternehmen hat nicht binnen eines Monats über Ihren Antrag entschieden
Ein Erstattungsanspruch besteht nicht bei
- Umständen, die außerhalb des Fahr- oder Flugbetriebes liegen
- einem Verschulden der oder des Reisenden
- Verursachung durch Dritte
- Pauschalreisen, wenn die Reisemängel allein dem Reiseveranstalter zuzurechnen ist
Hinweis: Die Schlichtungsstelle kann im Streitfall eine außergerichtliche Einigung zwischen Verkehrsunternehmen und Fahrgast herbeiführen.
Ablauf
- Legen Sie bei der Schlichtungsstelle schriftlich Beschwerde ein, schildern Sie in Ihrem Schreiben den zugrundeliegenden Sachverhalt.
- Für Beschwerden zum Bahnverkehr und zu Flugreisen stehen Online-Formulare zur Verfügung (Formulare & Online-Dienste).
- Senden Sie Ihr Beschwerdeschreiben bzw. -formular mit den entsprechenden Nachweisen per E-Mail, Briefpost oder Fax an die Schlichtungsstelle.
- Ihre Beschwerde
Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP)
Notwendige Unterlagen:
Je nach Beschwerde und Verkehrsmittel:
- Beschwerdeschreiben bzw. -formular (Formulare & Online-Dienste)
- Fahrkarte im Original (bei Zeitkarten: Kopie)
- bei personengebundenen Fahrkarten: Identitätsnachweis
- Quittungen über weitere Kosten (Übernachtung, Taxi, Fahrkarte) im Original
- Korrespondenz mit dem Verkehrsunternehmen (gegebenenfalls auch mit Anwaltskanzlei / Inkassobüro)
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
keine
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- Allgemeines Eisenbahngesetz
- Eisenbahn-Verkehrsordnung
- Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr
- EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Gesetz (EU-FahrgRBusG)
- Verordnung (EG) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.02.2011 über die über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr
- EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetz
- Verordnung (EG) Nr. 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 07.08.2014