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Der Internationale Führerschein wird innerhalb der Europäischen Union (EU) und den Vertragstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Norwegen, Island und Liechtenstein) nicht benötigt. Zum Führen eines Mietwagens im Ausland kann es jedoch hilfreich sein, wenn Sie einen Internationalen Führerschein vorweisen können. In bestimmten, meist außereuropäischen Ländern, wird zusätzlich zum nationalen ein Internationaler Führerschein benötigt.
- Reise- und Sicherheitshinweise
Auswärtiges Amt24
Die Fahrerlaubnisbehörden sind verpflichtet, dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins zur Speicherung im Zentralen Fahrerlaubnisregister mitzuteilen. Zur Speicherung ist eine Führerscheinnummer, wie sie bei der Erteilung eines Kartenführerscheins vergeben wird, erforderlich. Wenn Sie noch im Besitz eines Papierführerscheins sind, bedeutet dies, dass Sie vor Ausstellung eines Internationalen Führerscheins ihren bisherigen Führerschein auf den Kartenführerschein umstellen lassen müssen.
Der Internationale Führerschein wird längstens für ein Jahr (Führerscheine nach Anlage 8 b zur Fahrerlaubnis-Verordnung) beziehungsweise drei Jahre (Führerscheine nach Anlage 8 c zur Fahrerlaubnis-Verordnung), jedoch nicht länger als die Dauer des nationalen Führerscheins, ausgestellt. Ein abgelaufener Internationaler Führerschein kann nicht verlängert werden.
Zuständigkeit
Fahrerlaubnisbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
Ablauf
Bei Vorliegen aller Voraussetzungen und erforderlichen Dokumente/Unterlagen kann der Internationale Führerschein sofort ausgestellt werden.
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- nationaler Führerschein im Scheckkartenformat
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gegebenenfalls: Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat
(Die sogenannte "Karteikartenabschrift" ist überhaupt nur dann erforderlich, wenn Ihr bisheriger Führerschein nicht im Zuständigkeitsbereich der nunmehr zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt wurde und wenn er keine Angaben dazu enthält, wann Ihnen welche Fahrerlaubnis erteilt worden ist.)-
Fahrerlaubnis, Karteikartenabschrift beantragen
Amt24-Verfahrensbeschreibung
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Fahrerlaubnis, Karteikartenabschrift beantragen
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biometrisches Foto:
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Foto-Mustertafel
Bundesdruckerei
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Foto-Mustertafel
Wenn Sie noch keinen Führerschein im Scheckkartenformat besitzen, müssen Sie Ihren alten Führerschein vorher in einen solchen umtauschen lassen.
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Führerschein, Umtausch alter Dokumente gegen einen EU-Führerschein
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
- je nach Verwaltungsaufwand: von EUR 12,20 bis EUR 16,30
- falls Sie noch keinen Kartenführerschein besitzen: zusätzlich EUR 24,00
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- § 25a Fahrerlaubnisverordnung (FeV) – Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins
- § 25b FeV – Ausstellung des Internationalen Führerscheins
- Tarifstellen 126.2, 207, 202.5 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 15.01.2014