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Lebenslagen-> Bauen-> Genehmigung des Bauvorhabens-> 4.6 Weitere Rechtsgebiete-> Straßenrecht-> Sondernutzung im Bereich Ba...
Sondernutzung im Bereich Bau beantragen 
Antrag auf Genehmigung der Sondernutzung nach §§ 8 f Bundesfernstraßengesetz (FStrG), §§ 18 f. Sächsisches Straßengesetz (Aufstellen von Absperrungen, Baugerüsten, Baustelleneinrichtungen, Befahren von Gehwegen und andere Sondernutzungen im Bereich Bau...


Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungs­erlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege.

Die Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:

  • Absperrungen, Bauzäune
  • Container
  • Baugerüste, Baumaschinen
  • Baustelleneinrichtung
  • Ablagerung von Baumaterialien
  • Befahren von Gehbahnen

Wurde Ihnen bereits eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, benötigen Sie keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis mehr.

Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.


Zuständigkeit

ortszuständige Straßenbau- oder Straßenverkehrsbehörde



Voraussetzungen

Die beabsichtigte Sondernutzung darf

  • den Gemeingebrauch nicht über das notwendige Maß hinaus beeinträchtigen und
  • keine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer darstellen.

Wenn die Sondernutzung beendet ist, müssen Sie die Absperrungen, Gerüste, Baucontainer und so weiter unverzüglich beseitigen und die Verkehrsfläche ordnungsgemäß und sauber wieder dem Gemeingebrauch zur Verfügung stellen. Etwaige Kosten für Reinigung oder Reparatur der Straße tragen Sie als Sondernutzer.



Ablauf

Den Antrag auf Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes stellen Sie formlos schriftlich oder auf dem vorhandenen Antragsformular. Je nach Angebot der Behörde können Sie den Vordruck in Amt24 abrufen.

  • Ihr Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten:
    • Name, Anschrift und Unterschrift der oder des Antragstellenden
    • Ort der Sondernutzung (Beschreibung oder Lageplan)
    • Abmaße der Sondernutzungsfläche (Genauigkeit in Metern)
    • Art der Sondernutzung (z. B. Gerüst)
    •  geplanter Zeitraum der Sondernutzung
    • wenn möglich der Auftraggeber
  • Nach der Prüfung Ihrer Antragsunterlagen erteilt Ihnen die zuständige Behörde die Sondernutzungserlaubnis auf Widerruf oder mit zeitlicher Begrenzung. Die Erlaubnis kann mit Bedingungen und Auflagen versehen sein.
  • Mit der Erlaubnis erhalten Sie einen Gebührenbescheid.


Notwendige Unterlagen:

Sie reichen einen schriftlicher Antrag (formlos) oder ein ausgefülltes Antragsformular (je nach Angebot der Behörde abrufbar in Amt24) ein. Soweit erforderlich, kann die zuständige Stelle von Ihnen weitere Unterlagen wie beispielsweise Lagepläne oder Skizzen anfordern.



Bearbeitungsfristen:
Sie müssen den Antrag mindestens zehn Werktage vor dem geplanten Baubeginn stellen. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Behörde über die Bearbeitungszeit.


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Die Kosten betragen zwischen EUR 5,00 und EUR 1.500,00.

Die Höhe der Kosten hängt von der Dauer und dem Umfang der Sperrung sowie von der Art der Straße, die abgesperrt werden muss, ab.



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 09.01.2015




 
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