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Visum für Reisen ins Ausland beantragen 


Als Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union können Sie in nahezu alle Staaten der Welt visumfrei einreisen oder Sie erhalten bei der Einreise unkompliziert ein Touristenvisum.

Ein Visum benötigen Sie jedoch in vielen Fällen, wenn Sie beabsichtigen,

  • länger als drei Monate im Reiseland zu bleiben,
  • einer Arbeit nachzugehen oder
  • ein Studium zu absolvieren.

Ob und wann Sie für Ihr Reiseland ein Visum benötigen, hängt allein vom Recht des Einreisestaates ab. Es besteht kein allgemeiner Grundsatz, der eine Visumpflicht regelt. Über die in den einzelnen Ländern geltenden Einreisebestimmungen informiert Sie das Auswärtige Amt. EU-Bürger benötigen bei Reisen innerhalb der EU kein Visum.

Hinweise zu ausgewählten Ländern



Zuständigkeit

Zur Beantragung eines Visums müssen Sie sich an die Auslandsvertretung des betreffenden Landes in Deutschland wenden. Für Visaangelegenheiten ist innerhalb der Auslandsvertretungen die Konsularabteilung der Botschaft oder das Generalkonsulats zuständig. Einige Staaten unterhalten auch Konsulate und Generalkonsulate in Sachsen (in Dresden oder Leipzig).



Voraussetzungen

Um ein Visum zu erhalten, müssen Sie üblicherweise die folgenden Punkte nachweisen:

  • Zweck der Reise
  • Finanzierung des Aufenthalts einschließlich eines Krankenversicherungsschutzes
  • Bereitschaft und Möglichkeit zur Rückkehr nach Deutschland

Hinweis: Die Details sind von Land zu Land unterschiedlich. Rechtsverbindliche Auskünfte kann Ihnen daher nur die Auslandsvertretung des entsprechenden Landes geben.


Ablauf

Die Beantragung und die Übergabe von Dokumenten können Sie je nach Reiseland persönlich oder auf dem Postweg erledigen, in einigen Ländern auch über das Internet. Der genaue Ablauf hängt jedoch auch hier von den Vorschriften des jeweiligen Landes ab. Bitte erkundigen Sie sich daher bei der Auslandsvertretung des betreffenden Landes.

Hinweis: Besondere Antragsvoraussetzungen können einen erhöhten Aufwand für Sie bedeuten. Beispielsweise fordern manche Staaten die persönliche Anwesenheit des Antragstellers oder Fotos in einem bestimmten Format, welches in Deutschland unüblich und deshalb schwieriger zu erhalten ist.


Notwendige Unterlagen:

Häufig werden folgende Unterlagen benötigt:

  • das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular (teils in mehreren Ausfertigungen)
  • ein oder gegebenenfalls mehrere aktuelle Passfotos (bitte beachten Sie die Formatvorgaben)
  • ein Reisepass, der oft noch für eine gewisse Zeit über die geplante Reise hinaus gültig sein muss
  • eine Einladung oder andere Dokumente, die den Aufenthaltszweck und die Finanzierung des Aufenthaltes belegen
  • ein Nachweis der Zahlung der Konsulatsgebühren
Hinweis: Bitte erkundigen Sie sich bei der Auslandsvertretung des betreffenden Landes, welche Unterlagen und Anträge Sie genau einreichen müssen und wo Sie gegebenenfalls die Antragsvordrucke erhalten können.


Bearbeitungsfristen:

Auch die Bearbeitungsdauer hängt stark von den länderspezifischen Voraussetzungen ab. Typisch sind etwa 14 Tage, die Bearbeitung kann aber auch deutlich länger dauern.

Sie sollten sich so früh wie möglich an die entsprechende Auslandsvertretung Ihres Reiselandes wenden, um sich zu erkundigen, mit welchen Bearbeitungszeiten Sie rechnen müssen. Wenn ein persönlicher Termin in der Auslandsvertretung nötig ist, kann dies mit einer Vorlaufzeit von einigen Wochen einhergehen.

Einige Länder bieten gegen Gebühr eine bevorzugte Antragsbearbeitung an, die den Prozess verkürzt.



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

Die Höhe der Kosten hängt vom Visumstyp, von der Dauer und dem Zweck des Aufenthalts, der Zahl der Einreisen und von der Bearbeitungsdauer ab. Sie sollten mit einem Betrag zwischen EUR 20 und EUR 300 rechnen.



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei. 20.01.2014


 
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