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Wenn Ihre Kreditkarte gestohlen wurde, müssen Sie die betreffende Karte so schnell wie möglich sperren lassen, um Missbrauch zu vermeiden. Mit der Sperrung wird allerdings nur verhindert, dass Ihre Karte im PIN-Verfahren benutzt werden kann – es ist weiterhin möglich, durch Vorlage Ihrer Karte und Fälschung Ihrer Unterschrift auf Ihre Kosten mit der Karte zu zahlen.
- Sperrnotruf 116 116
Amt24-Informationen -
EC- und Kreditkartenbetrug
Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
Umfassende Sperrung
In Deutschland gibt es auch die Möglichkeit, Karten über das System "KUNO" ("Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr durch Nutzung nicht polizeilicher Organisationsstrukturen") sperren zu lassen. Dabei ist die Polizei elektronisch mit dem Einzelhandel und Netzbetreibern verbunden und kann auf Ihren Wunsch die Daten der Karte in die Sperrdateien der Kassensysteme übermitteln. Es ist dann nicht mehr möglich, mit der gesperrten Karte zu bezahlen.
Zuständigkeit
Bank / Kreditkartenunternehmen
Ablauf
Veranlassen Sie, sobald Sie den Verlust der Karte bemerken, die Sperrung bei der zuständigen Stelle. Dazu benötigen Sie in der Regel Ihre Kontonummer (möglichst auch die Bankleitzahl) sowie bei Kreditkarten die vollständige Kreditkartennummer.
- Interaktives Dialogschema zum Sperrnotruf 116 116
Informationen zum Ablauf der Kartensprerrung
Nachdem Sie die Sperre der Karte veranlasst haben, sollten Sie unverzüglich eine Diebstahls- oder Verlustanzeige bei der Polizei erstatten.
Bearbeitungsfristen:
Um Schäden durch Missbrauch der verlorenen oder gestohlenen Karten zu vermeiden, sollten Sie Ihre Karten sofort, nachdem Sie den Verlust bemerken, sperren lassen.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
keine
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern, Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 20.12.2012