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Lebenslagen-> Bauen-> Genehmigung des Bauvorhabens-> 4.6 Weitere Rechtsgebiete-> Gewässer, Bauen in Überschw...-> Gewässerbenutzung anzeigen
Gewässerbenutzung anzeigen 
Antrag auf Erlaubnis für die Gewässerbenutzung nach dem Sächsischen Wassergesetz (SächsWG)


Um Bäche, Flüsse und Seen oder auch das Grundwasser zu benutzen, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter Gewässerbenutzung ist beispielsweise zu verstehen

  • das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern
  • das Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern
  • das Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern (wenn sich dies auf die Gewässereigenschaften auswirkt
  • das Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer
  • das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser (etwa durch einen Brunnen)

Um auszuschließen, dass bereits Rechte auf die Gewässernutzung oder rechtliche Einschränkungen bestehen, empfiehlt sich vor Antragstellung ein Blick in das Wasserbuch.

DETAILS:


VERWANDTE THEMEN:



Zuständigkeit

Untere Wasserbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes



Voraussetzungen
  • Das Gewässer wird durch Ihre Benutzung nicht geschädigt.
  • Das Wohl der Allgemeinheit oder sonstiger ist nicht gefährdet (beispielsweise bei der Grundwasserversorgung).
  • gegebenenfalls: umweltrechtliche Genehmigung


Ablauf

Den Antrag stellen Sie bei der zuständige Stelle formlos schriftlich per Fax, E-Mail oder Brief.

  • Geben Sie in Ihrem Schreiben die genaue Art und den Ort der geplanten Gewässerbenutzung an; fügen Sie aussagekräftige Unterlagen bei.
  • HINWEIS: Sie müssen nachweisen, dass sie den Gebrauch und Verlust von Wasser, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist, so gering wie möglich halten

  • Die Behörde prüft Ihren Antrag, liegen die Voraussetzung vor, erteilt Sie Ihnen die schriftliche Erlaubnis und veranlasst gegebenenfalls die Eintragung ins Wasserbuch.

Bedarf Ihr Vorhaben der Umweltverträglichkeitsüberprüfung oder ist es wasserwirtschaftlich bedeutsam, erhalten Sie die Aufforderung, ein förmliches Genehmigungsverfahren zu beantragen.



Notwendige Unterlagen:
  • schriftlicher Antrag (formlos)
  • Unterlagen, die für das Verständnis des Sachverhaltes notwendig sind

Die zuständige Stelle fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.



Bearbeitungsfristen:
Die Genehmigung ist jederzeit widerruflich.


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Die Anzeige der Gewässerbenutzung ist für Sie kostenlos; je nach Art und Umfang des Vorhabens fallen gegebenenfalls Verwaltungsgebühren für wasserrechtliche Genehmigungen an.


Sonstiges
Das digitale Wasserbuch bietet Ihnen die elektronische

Möglichkeit, sich über die bestehenden wasserwirtschaftlichen Nutzungen, Anlagen und Schutzgebiete im Freistaat Sachsen zu informieren:



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. 20.01.2014



 
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