Lebenslagen-> Bauen-> Genehmigung des Bauvorhabens-> 4.6 Weitere Rechtsgebiete-> Gewässer, Bauen in Überschw...-> Änderung der Gewässerbenutz...
Für das Benutzen von Gewässern jeglicher Art benötigen Sie eine Genehmigung. Sollte sich eine Nutzungsänderung ergeben, teilen Sie dies umgehend der unteren Wasserbehörde mit. Geht eine Ihnen erteilte Erlaubnis auf einen Rechtsnachfolger über, müssen Sie dies ebenfalls der Wasserbehörde melden.
DETAILS / VERWANDTES THEMA:
- Gewässerbenutzung anzeigen
- Einsicht und Auszug aus dem Wasserbuch
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
Zuständigkeit
Untere Wasserbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
Voraussetzungen
Bestehende Anzeige zur Gewässerbenutzung.
- Gewässerbenutzung anzeigen
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Ablauf
Die Änderung der Gewässerbenutzung melden Sie formlos per Fax, E-Mail oder Brief.
- Senden Sie an die zuständige Stelle ein Schreiben, in dem Sie mitteilen, dass sich die Gewässerbenutzung durch Sie ändert.
- Die zuständige Stelle prüft, ob die Änderung statthaft ist.
- Sie erhalten darüber einen schriftlichen Bescheid.
Bedarf Ihr Vorhaben der Umweltverträglichkeitsüberprüfung oder ist es wasserwirtschaftlich bedeutsam, erhalten Sie die Aufforderung, ein förmliches Genehmigungsverfahren zu beantragen.
Notwendige Unterlagen:
- formloses Schreiben an die zuständige Stelle
- Unterlagen, die für das Verständnis des Sachverhaltes notwendig sind.
Die zuständige Stelle fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.
TIPP: Geben Sie die vormalige Verfahrensnummer an, so kann Ihr Anliegen schneller zugeordnet werden.
Bearbeitungsfristen:
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Sonstiges
Möglichkeit, sich über die bestehenden wasserwirtschaftlichen Nutzungen, Anlagen und Schutzgebiete im Freistaat Sachsen zu informieren:
- Digitales Wasserbuch
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- § 13 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) – Erlaubnis
- Anlage 1 zu § 1 Ziffer 100 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Bestimmung der Verwaltungsgebühren und Auslagen (Sächsisches Kostenverzeichnis – SächsKVZ)
- Sächsische Wasserzuständigkeitsverordnung
(SächsWasserzuVO) – Zuständigkeiten der Wasserbehörden
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. 20.01.2014