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Lebenslagenführer

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Selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Projektförderung beantragen 
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß der Richtlinie zur Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen / RL Teilhabe (Nr. 04490)...


Sie planen oder betreuen Projekte, durch die Menschen mit Behinde­rungen besser am Leben in der Gesellschaft und am Arbeitsleben teilhaben können? Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie finanziell bei der Durchführung von Projekten zur Verwirklichung eines selbstverantworteten und selbstbestimmten Lebens im Sinne der Inklusion und Teilhabe.

Wer kann die Förderung beantragen?

Die Förderung kann von geeigneten Vereinen, Verbänden, sozialen Einrichtungen, Institutionen, öffentlichen und privaten Unternehmen, Gemeinden und Kommunen sowie Einzelpersonen, die im Bereich der Behindertenhilfe tätig sind, beantragt werden.

Welche Vorhaben werden unterstützt?

Unterstützt werden

  • die Entwicklung und der Aufbau neuer oder die grundlegende Erweiterung bestehender Angebote, durch die Menschen mit Behinderungen leichter am Leben in der Gesellschaft und am Arbeitsleben teilhaben können.
  • Projekte zur Stärkung der Selbsthilfe sowie zur fachlichen Weiterentwicklung von Diensten und offenen Angeboten, darunter insbesondere
    • Veranstaltungen zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft, wie zum Beispiel Begegnungstage oder Kultur- und Sportveranstaltungen
    • Projekte der Erwachsenenbildung für Menschen mit Behinderungen, wie zum Beispiel Seminare oder Tagungen
    • Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung für Fachkräfte zur fachlichen Weiterentwicklung von ambulanten Diensten, interdisziplinären Frühförderstellen oder offenen Angeboten für Menschen mit Behinderungen und zur Weiterentwicklung der fachspezifischen Kompetenz der Fachkräfte und
    • Projekte zur träger-, fach- oder territorial übergreifenden Vernetzung beziehungsweise zur Kooperation von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen.
      HINWEIS: Bei diesen Projekten wird eine Beratung im Vorfeld der Antragstellung empfohlen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit der Landesdirektion Sachsen unter der Telefonnummer 0371 532-2375 (Frau Höfer).

Welche Vorhaben können nicht gefördert werden?

  • Einzelberatungen für behinderte Menschen
  • dauerhafte Durchführung von Gruppenarbeit und sonstigen Beratungsangeboten
  • Geschäftsbetrieb neuaufgebauter Angebote
  • Aufbau von neuen Angeboten im ambulanten Dienst, in der Behindertenberatung und der Frühförderung mit gleichzeitigem Abbau des bisherigen Leistungsumfangs dieser Einrichtungen
  • Verbandszeitschriften
  • Ferienreisen, Ausflüge, Rüstzeiten
  • Vereinsfeiern, Festveranstaltungen
  • Projekte außerhalb Sachsens

Konditionen

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss als Projektförderung (Festbetragsfinanzierung)

Höhe
bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Umfang
Personal- und Sachkosten (außer Investitionen

Dauer
maximal drei Jahre

HINWEIS: Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.


WEITERE INFORMATIONEN:

  • Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
    Förderportal der Landesdirektion Sachsen


Zuständigkeit


Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • geeignete natürliche und juristische Personen, die im Bereich der Behindertenhilfe tätig sind und deren Ziel es ist, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen

HINWEIS: Selbsthilfegruppen, die eine Förderung nach der Richtlinie "Soziale Arbeit" erhalten, können nicht Zuwendungsempfänger sein.

Weitere Voraussetzungen

  • Der gesetzlich zuständige Leistungsträger ist nicht unmittelbar verpflichtet, das Projekt zu finanzieren.
  • Es wurde keine Förderung gemäß der Richtlinie "Psychiatrie und Suchthilfe" (RL-PsySu) beantragt.
  • Werden Ausgaben für Personal gefördert, darf dieses nicht besser gestellt werden als vergleichbare Staatsbedienstete.

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz kann ergänzend fachliche Schwerpunkte festlegen.



Ablauf

Beratung

Sollten Sie Hilfe bei der Antragstellung benötigen, wenden Sie sich vertrauensvoll an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Antragstelle.
Bei Projekten zur träger-, fach- oder territorial übergreifenden Vernetzung beziehungsweise zur Kooperation von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen wird eine Beratung im Vorfeld der Antragstellung empfohlen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit der Landesdirektion Sachsen unter der Telefonnummer 0371 532-2375 (Frau Höfer).

Antragstellung

  • Den Antrag auf Förderung stellen Sie bitte ausschließlich auf dem vorgeschriebenen Formular. Sollte Ihnen hier kein Online-Formular angeboten werden, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
  • Füllen Sie den Antrag bitte vollständig aus und fügen Sie die erforderlichen Nachweise und Belege bei.
  • Die Antragsunterlagen reichen Sie bei der Landesdirektion Sachsen, am Standort Chemnitz ein.

Gesamtantrag für überregionale Verbände

Überregional tätige Verbände der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen können an Stelle einzelner Projektanträge einen Gesamtantrag für alle Projekte stellen, die im Verlauf des Folgejahres geplant sind. Über diesen Gesamtantrag wird mit einem einheitlichen Bescheid entschieden.

HINWEIS: Als überregional tätig zählt Ihr Verband, wenn dieser in mindestens drei Landkreisen / Kreisfreien Städten (Dresden, Leipzig, Chemnitz) aktiv ist.

Bewilligung

  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie einen schriftlichen Bewilligungsbescheid.

Auszahlung und Verwendungsnachweis

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt auf Antrag. Die Mittel werden erst dann ausgezahlt, wenn sie voraussichtlich innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung für fällige Zahlungen im Rahmen des Bescheides benötigt werden. Eine Auszahlung von Teilbeträgen ist möglich.

Nach Abschluss des Projektes muss ein Verwendungsnachweis erstellt werden. Den Termin können Sie dem Zuwendungsbescheid entnehmen.



Notwendige Unterlagen:

Bitte benutzen Sie das Antragsformular. Weitere erforderliche Unterlagen sind im Antragsformular aufgeführt.



Bearbeitungsfristen:

Antragsfrist

  • spätestens zwölf Wochen vor geplantem Projektbeginn
  • Projekte mit einer Laufzeit von mehr als neun Monaten: spätestens im Quartal vor dem Quartal, in dem das Projekt beginnen soll
  • Gesamtanträge überregional tätiger Verbände der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen: bis 31. Oktober eines Jahres für alle Projekte des Folgejahres

HINWEIS: Starten Sie mit Ihrem Vorhaben nicht ohne den schriftlichen Bewilligungsbescheid oder die schriftliche Genehmigung zum vorzeitigen Beginn. Dieser kann formlos bei der Landesdirektion Sachsen, Standort Chemnitz, beantragt werden.



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
keine


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, mit freundlicher Unterstützung durch die Landesdirektion Sachsen. 20.01.2014


 
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